Die Europa Apotheek Venlo hofft nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) weiter, dass ausländische Versandapotheken sich auch in Zukunft nicht an deutsche Preisvorschriften halten müssen. Man sei zuversichtlich, dass der Gemeinsame Senat diese grundsätzliche Frage am Ende „im Sinne des Verbrauchers beantwortet - also mit Nein“, sagte Firmensprecher Klaus Gritschneder.
„Das würde den Wettbewerb unter den Apotheken weiterhin stärken, der für Werbegaben im Wert von bis zu einem Euro vom BGH schon heute einen Spalt weit geöffnet wurde“, so Gritschneder weiter. So lange spielt man auf Zeit: Das Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat könne sich über ein bis zwei Jahre hinziehen.
Die Versandapotheke, die von deutschen Unternehmern in den Niederlanden gegründet worden war und mittlerweile mehrheitlich zum US-Konzern Medco beziehungsweise zu dessen Joint Venture mit Celesio gehört, war von einer Apotheke verklagt worden, die ihrerseits wegen eines Bonusprogramms von der Wettbewerbszentrale abgemahnt worden war. Beide Fälle wurden vor dem BGH mit vier weitere Verfahren gebündelt.
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