Keine Prämien auf Rezept
EuGH verbietet DocMorris-Gutscheine Patrick Hollstein, 27.02.2025 09:55 Uhr

Der EuGH hat zu den Rx-Boni von DocMorris entschieden.
Foto: EUGH
Berlin -
Die Rx-Boni von Versandapotheken sind schon als Werbung für rezeptpflichtige Medikamente unzulässig, jedenfalls sofern es sich um Gutscheine für nachfolgende Käufe handelt. Und: Die deutschen Vorschriften, die auch Geldprämien und Barrabatte verbieten, verstoßen unter Umständen nicht gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) soeben entschieden. Damit hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Argument mehr in der Hand, um die Werbeaktionen von DocMorris & Co. zu stoppen – und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe gegenüber der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) zurückzuweisen.