Botulinumtoxin

EuGH: Neuer Name für Botox-Konkurrenten dpa, 10.05.2012 15:15 Uhr

Berlin - 

Die Konkurrenten der Botox-Spritze dürfen nicht so ähnlich heißen wie das bekannte Nervengift. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die zuständige EU-Behörde zu Recht die Eintragung zweier ähnlicher Namen als Gemeinschaftsmarken abgelehnt habe. Botox vom US-Hersteller Allergan sei in der Öffentlichkeit und bei Fachleuten bekannt, es finde sich sogar in englischen Wörterbüchern. Mit ähnlichen Namen würde „die Wertschätzung der Marke Botox in unlauterer Weise ausgenutzt“.

Die Kosmetikkonzerne Helena Rubinstein und L'Oréal hatten dagegen geklagt, dass ihre Produkte Botolist und Botocyl vom EU-Markenamt nicht eingetragen wurden. Der EuGH bestätigte nun ein erstinstanzliches Urteil, mit dem die Einsprüche gegen diese Entscheidung abgelehnt worden waren. Botolist und Botocyl würden mit der älteren Marke Botox gedanklich verknüpft, auch wenn keine Verwechslungsgefahr bestehe.

Das Nervengift Botulinumtoxin wird unter die Haut gespritzt, um Falten zu glätten. Zudem kommt es bei der Therapie neuromuskulärer Störungen und Migräne zum Einsatz.