Zuzahlungsclubs

EU-Versandapotheke droht Zwangsgeld

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Berlin -

Der EU-Versandapotheke aus Cottbus droht ein neues Ordnungsgeldverfahren. Die Wettbewerbszentrale hat beim Landgericht Cottbus einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt. Apothekerin Kerstin Thierfelder soll trotz eines älteren Urteils des Gerichts ihren Kunden weiterhin die Zuzahlung erlassen.

 

Im März 2010 hatten die Richter der EU-Versandapotheke verboten für eine Kooperation mit dem Verein Vivavita und der Deutschen Patienten Initiative (dpi) zu werben, bei der Patienten die Zuzahlung sparen können. Das Urteil wurde rechtskräftig, weil Thierfelder das Berufungsverfahren nicht fortgesetzt hatte.

Die Wettbewerbszentrale sieht allerdings neue Verstöße gegen die Auflagen des Urteils und fordert ein Ordnungsgeld in angemessener Höhe. Gleichzeitig prüft die Zentrale nach eigenen Angaben rechtliche Schritte gegen Vivavita und dpi.

Thierfelder muss sich noch in einem anderen Verfahren vor dem LG Cottbus verantworten. Apotheker Christian Kraus aus Pforzheim hatte die Kollegin ebenfalls wegen der Kooperation mit den „Zuzahlungsclubs“ abgemahnt. Er macht wegen einer abgegebenen Unterlassungserklärung Vertragsstrafen von rund 20.000 Euro geltend.

 

 

Das LG Cottbus hatte in dieser Sache Ende Februar zunächst ein Versäumnisurteil gegen Thierfelder erlassen und Kraus Recht gegeben. Doch die Apothekerin konnte vor Gericht glaubhaft machen, dass sie die Ladung zum Gerichtstermin nicht erhalten hatte. Das Gericht hob die Zwangsvollstreckung auf, einen Termin zur mündlichen Verhandlung gibt es noch nicht.

Thierfelder sagte gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich im Gegensatz zu DocMorris, der Europa Apotheek Venlo und einer Vielzahl der öffentlichen Easyapotheken, an denen das Land Niedersachsen nicht nur als Darlehensgeber, sondern auch als stiller Gesellschafter beteiligt ist, keine Rezeptzuzahlungen erstatte.“

Die Apothekerkammer Brandenburg hatte zudem eine berufsrechtliche Untersuchung gegen die Cottbusser Apothekerin eingeleitet. Nach Angaben der Kammer ist ein berufsrechtliches Verfahren anhängig.

 

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