„Pay for delay“

EU-Kommission stellt Ermittlungen ein APOTHEKE ADHOC, 01.03.2012 13:08 Uhr

Berlin - 

Die EU-Kommission hat ihre Ermittlungen gegen AstraZeneca und Nycomed eingestellt. Einer Sprecherin zufolge konnte im Laufe der Ermittlungen nicht nachgewiesen werden, dass die beiden Pharmakonzerne gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Ende November 2010 waren Büros der beiden Hersteller durchsucht worden.

Der Nachrichtenagentur dapd zufolge waren die Ermittlungen wegen der Protonenpumpenhemmer Nexium (Esomeprazol) und Pantozol (Pantoprazol) aufgenommen worden. Im Vorfeld des Patentablaufs habe es Verdachtsmomente gegeben, dass die Unternehmen alleine oder gemeinsam die Einführung von Generika verzögert hätten. Ab 2008 hatte sich die Kommission im Rahmen einer Sektoruntersuchung schwerpunktmäßig mit dem Thema „Pay for delay“ auseinander gesetzt.

Hätte die Brüsseler Behörde konkrete Hinweise auf Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln gefunden, hätte sie Verfahren wegen verbotener Absprachen oder Ausnutzens einer marktbeherrschenden Stellung eröffnen können. Am Ende solcher kartellrechtlicher Verfahren drohen hohe Bußgelder von bis zu 10 Prozent eines Jahresumsatzes.

Aktuell laufen laut Kommission noch Ermittlungen gegen Servier, Lundbeck, Cephalon und Johnson & Johnson. Auch hier gelte die Unschuldsvermutung. Insgesamt ist Brüssel aber mit der Wettbewerbssituation im Generikamarkt zufrieden.