Um im AvP-Insolvenzverfahren etwaige Aussonderungsrechte der Apotheken möglichst effizient zu klären, sind Musterprozesse zu den zentralen Fragen geplant. Diese stehen jetzt offenbar unmittelbar bevor, wie der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) mitteilt.
Zwischen Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos, dem AVNR und weiteren anwaltlichen Vertretern der Apotheken laufe derzeit der finale Abstimmungsprozess bezüglich der vertraglichen Grundlagen für die Musterprozesse, so der Verband.
Dabei soll es eine Musterbindungsvereinbarung zwischen Hoos und dem AVNR geben, der sich die Offizinapotheken mit einer Beitrittserklärung anschließen können. Es geht im Wesentlichen darum, dass beide Seiten den Ausgang der Musterprozesse als bindend anerkennen. Die Apotheke sollen sich so eine jeweils eigene Prozessführung ersparen.
Eine zweite Vereinbarung wird die Prozesskosten betreffen. Denn die Finanzierung müssen die Apotheken selbst leisten. Wie teuer das wird, hängt maßgeblich von der Anzahl der sich beteiligenden Apotheken ab. „Hierzu wird eine gesonderte Vereinbarung mit einem Treuhänder, der diese Finanzierungsbeiträge in Verwahrung nimmt, zu schließen sein“, so der AVNR.
Und schließlich wird an einer Lösung gearbeitet, wie „eine unmittelbare sich anschließende quotale Verteilung der Erlöse vereinfacht vorgenommen werden kann“, sollten die Apotheken im Musterprozess gewinnen. Der AVNR ist zuversichtlich, dass die finalen Verträge in Kürze vorliegen. Mitte Mai könnte der Prozess beginnen.
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