Erstattungsbeträge

Biogen Idec verwirrt Apotheken

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Berlin -

Schlechte Nachrichten überbringt man ungern. Biogen Idec musste den

Apotheken Ende der vergangenen Woche mitteilen, dass Lagerwertverluste

im Zusammenhang mit dem Erstattungspreis für das MS-Mittel Fampyra

(Fampridin) nicht übernommen werden. Wer Ende des Monats noch Packungen

im Generalalphabet hat, erleidet womöglich empfindliche Einbußen. Der

Hersteller wollte mit seiner Vorabinformation Diskussionen aus dem Weg

gehen – und lieferte so viele Erklärungen, dass es am Ende nur

Verwirrung gab und er ein zweites Schreiben hinterher schicken musste.

In seinem ersten Brief erklärte die Geschäftsführung, dass ab dem 1. März ein Erstattungsbetrag abgerechnet wird, der außerdem rückwirkend zum 1. September 2012 gelte. Zum Thema Lagerwertverlustausgleich heißt es: „Vom Gesetzgeber wurden keine formalen und datentechnischen Prozesse definiert, welche eine einheitliche Umsetzung der notwendigen Anpassungen gewährleisten würden. Eine Durchführung der dazu notwendigen Datenabgleiche mit den einzelnen Partnern der verschiedenen Handelsstufen ist für uns daher nicht möglich. Für Fampyra können wir Ihnen aus den bestehenden Regelungen keinen Lagerwertverlustausgleich bieten.“

In den Apotheken sorgten diese Ausführungen für Verwirrung. Rückwirkende Preisänderung? Rückwirkende Lagerwertverluste? In München liefen die Telefone heiß.

Gestern verschickte der Biogen Idec daher eine Klarstellung: Für die Rückabwicklung sei ausschließlich der Hersteller zuständig: „Es erfolgt keine Retaxierung der Apotheken, für den Zeitraum vom 01. September 2012 bis 28. Februar 2013, durch die Krankenkassen, d.h. Für die Apotheker entsteht kein Verlust.“ Stichtag sei der 1. März, nur Ware, die vorher eingekauft und später abgegeben wurde, sei vom Lagerwertverlust betroffen.

Wie hoch der Verlust ausfällt, war bislang nicht zu erfahren. Gegenüber dem Listenpreis von 270 Euro für die Klein- und 530 Euro für die Großpackung könnte es einen deutlichen Abschlag geben. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte dem Medikament keinen Zusatznutzen gegenüber der Krankengymnastik attestiert. Weil Fampyra aber das einzige Arzneimittel in seiner Indikation ist, musste trotzdem über einen Preis verhandelt werden. Das Medikament wird eingesetzt, um die Gehfähigkeit bei MS-Patienten zu verbessern.

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