Die Nachfrage nach Corona-Selbsttests in Apotheken oder Drogerien steigt mit der wachsenden Zahl der Fälle –
in einigen Regionen werden sie knapp. In Drogerien kommt es bundesweit regional zu Engpässen, wie ein Sprecher der Drogeriekette Rossmann mitteilte. Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage könne es punktuell Probleme bei der Verfügbarkeit geben. Zuvor hatte die Berliner Morgenpost darüber berichtet.
Auch die Drogeriekette dm berichtete von einer ähnlichen Situation. Derzeit könne es aufgrund der schwankenden Nachfrage sowie gestörter Lieferketten dazu kommen, dass nicht immer alle Produkte ausreichend verfügbar seien, teilte der Geschäftsführer der dm-Drogeriekette, Sebastian Bayer, mit. Die Drogerie bietet Selbsttests von drei verschiedenen Herstellern an. Online war keiner der Tests verfügbar (Stand 23. November). Zwei der drei verschiedenen Tests waren der Website zufolge jedoch in den Läden der Kette in allen Bundesländern zu kaufen.
Die Corona-Selbsttests können aber nicht nur in Drogerien, sondern auch in Apotheken gekauft werden – hier kommt es regional ebenso zu Engpässen. In einigen Regionen gebe es derzeit Lieferengpässe für Schnelltests, andere Regionen haben noch keine Probleme, sagte eine Sprecherin des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) mit.
In welchen Regionen die Tests genau knapp seien, konnte die DAV-Sprecherin nicht sagen. Wenn in einer Apotheke die Tests
ausgegangen seien, werde sich die Leiterin oder der Leiter der Apotheke um schnellstmöglichen Nachschub bemühen. Deshalb könne sich die Verfügbarkeit in den Apotheken täglich ändern, betonte sie.
Die Kassenärzt:innen kritisierten die „überstürzt und ohne Vorlauf eingeführte“ Verpflichtung von Arztpraxen, sich und ihr Personal zu testen. „Die Einführung von Rechtspflichten ohne eine kommunikative Vorlaufzeit – gerade auch in Akutzeiten wie jetzt – erschwert die Arbeit der Praxen erneut“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Stephan Hofmeister.
Die durch das Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Testpflichten führen laut KBV offenbar bereits zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von Tests. Die KBV weist darauf hin, dass eine Rechtspflicht, die nicht erfüllt werden könne, auch nicht zu Sanktionen führen könne. In diesen Fällen rät die KBV dazu, die Nichtverfügbarkeit von Tests entsprechend zu dokumentieren.
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