Eprosartan

Ratiopharm geht über Festbetrag

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Berlin -

Für mehr als 8000 Produkte gelten seit gestern neue Festbeträge. Die Apotheker klagen über Lagerwertverluste, die Kunden über Zu- und Aufzahlungen – selbst bei Rabattarzneimitteln. Bei Eprosartan liegen die Preise laut Aussage der Hersteller über den Produktionskosten. Aristo hat daher nicht auf Festbetrag gesenkt. Jetzt rudert auch Ratiopharm zurück.

Der Ulmer Generikakonzern hatte die Preise für alle betroffenen Produkte der Vertriebslinien Ratiopharm, AbZ und CT auf Festbetrag abgesenkt. Nur bei Telmisartan comp AbZ gab es einen Übertragungsfehler, der mit der nächsten Aktualisierung behoben wird.

Bei Eprosartan ist die Anpassung aber offenbar nicht zu halten: „Nach Abschluss der Verhandlungen mit Zulieferern ist inzwischen klar, dass für diese Produkte ein die Herstellungskosten deckender Preis auf Festbetragsniveau nicht möglich ist“, sagt ein Konzernsprecher. Deshalb sei eine Preisanpassung über Festbetrag notwendig.

Zum 15. Juli werden daher die Preise für Eprosartan und Eprosartan comp der Marken Ratiopharm und CT auf das aus Konzernsicht niedrigste vertretbare Niveau angehoben. Dies werde zu Mehrkosten für die Patienten von 5 bis 15 Euro führen, so der Sprecher.

Aristo hatte den Preis zum 1. Juli ebenfalls gesenkt, allerdings nicht bis auf das Festbetragsniveau. Denn selbst der im Rabattvertrag vereinbarte Preis liegt höher als der neue Festbetrag. Patienten müssen beim Berliner Hersteller daher eine Differenz von 17 Euro zahlen. Auf Basis des Herstellerabgabepreises von circa 15 Euro liegt die Aufzahlung damit über dem eigentlichen Produktwert. Nur wenn das Produkt Rabattarzneimittel ist, übernehmen die Kassen die Mehrkosten.

Der GKV-Spitzenverband hatte den Festbetrag für die 98er-Packung à 600 mg auf 30,33 Euro gesenkt. Das Original, Teveten von Abbott, kostet nach wie vor 96,76 Euro. Die Generika lagen bislang mit 71,13 Euro beziehungsweise 68,84 Euro deutlich über der neuen Erstattungsgrenze.

Parallel wird vor Gericht über die Absenkung gestritten. Neben Ratiopharm hat auch Hexal geklagt. Mit der aktuellen Festbetragsanpassung habe der GKV-Spitzenverband gesetzliche Vorgaben ignoriert. Laut Sozialgesetzbuch muss eine hinreichende Versorgung mit zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln gewährleistet sein. Die neuen Festbeträge seien aber so niedrig, dass zu wenige Produkte unterhalb der neuen Zuzahlungsgrenze verfügbar seien.

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