Kontingent ist relativ Patrick Hollstein, 07.02.2017 10:22 Uhr
Mit immer neuen Rabattausschlüssen versuchen die Großhändler, ihre Konditionen gegenüber den Apotheken zu drücken. In dieser Saison machen Kürzungen bei Kontingentartikeln die Runde. Dabei fällt auf, dass je nach Lieferant ganz unterschiedliche Präparate auf der Liste stehen. Dass der Begriff Auslegungssache ist, führt nicht unbedingt zu mehr Transparenz im Markt.
Bislang sind Kontingentartikellisten von Gehe, Phoenix und Noweda bekannt – wobei einige Kunden der Genossenschaft feststellen mussten, dass ihr Großhändler wohl als einziger schon in der Vergangenheit kontingentierte Ware komplett ausgeschlossen hat.
Mit rund 120 PZN ist die Phoenix-Liste die umfangreichste; hier scheinen die Niederlassungen mit demselben Dokument unterwegs zu sein. Bei der Noweda-Niederlassung in Hamburg sind 78 Positionen enthalten; ob andere Häuser andere Listen haben, ist derzeit nicht bekannt. Die Gehe-Liste aus dem Dezember umfasst nur 20 Präparate, wobei sich dahinter mehrere PZN verbergen können.
Damit ist schon klar, dass je nach Lieferant unterschiedliche Produkte betroffen sein müssen. Und tatsächlich tauchen nur acht Präparate auf allen drei vorliegenden Listen auf: Januvia (MSD), Jardiance (Boehringer), Avamys, Flutide, Lamictal und Viani (GSK) sowie Vesikur (Astellas) und Victoza (Novo Nordisk).
Fampyra (Biogen) hat es auf die Listen von Gehe und Phoenix geschafft. Atmadisc und Relvar Ellipta (GSK) sind bei Noweda und Phoenix von den Konditionen ausgeschlossen, genauso wie Laif 900 (Bayer). Bei Gehe und Noweda gelten außerdem Antra Mups, Forxiga, Onglyza und Pulmicort (AstraZeneca), Gilenya und Tegretal (Novartis) sowie Ventolair (Teva) als kontingentierte und damit nicht rabattierbare Ware.
Exklusiv auf der Liste von Gehe stehen derzeit Brilique, Estradot, Halaven und Xigduo. Bei Noweda gelten außerdem Berlosin, Duraphat, Eklira, Eliquis, Jevtana, Junik, Ketanest, Lyrica, Metamizol Hexal, Nepresol, Novaminsulfon Lichtenstein und Novaminsulfon Ratiopharm als problematische Ware. Auch Sirdalud, Torasemid AbZ/Ratiopharm, Ventolair und Zelboraf schließt die Genossenschaft aus.
Bei Phoenix betroffen sind schwerpunktmäßig weitere Hersteller. GSK ist zusätzlich mit Anoro, Avodart, Bexsero, Duodart, Elontril, Imigran inject, Incruse, Malarone, Requip Modutab und Serevent vom Rabatt ausgeschlossen. Mylan ist mit Kreon, Bifiteral, Neurotrat S forte, Rytmonorm und Sormodren dabei, Servier mit den Präparaten Bipreterax, Coversum Arginin, Diamicron Uno, Preterax, Procorolan und Valdoxan.
Auch beim Januvia-Schwesterprodukt Janumet (MSD), bei Klacid Uno (Bayer) und bei Panzytrat (Allergan) gewährt Phoenix keinen Rabatt für die Apotheken. Bei Hochpreisern wie Stribild (Gilead) und Tecfidera (Biogen) dürfte der Wegfall der Konditionen besonders weh tun.
Allerdings scheint die Ausschlussliste nicht in Stein gemeißelt zu sein: Von der ersten Phoenix-Liste verschwunden sind die Hexal-Präparate Estramon comp, ACC long, Metohexal und Tilidin N Sandoz, Levofloxacin von HECpharm sowie Lipidil von Mylan.
Kontingentartikel sind Arzneimittel, die von den Herstellern nur in kontrollierten Mengen in den Markt gegeben werden. Die Großhändler bekommen also nicht so viel Ware, wie sie bestellen. In Großhandelskreisen wird dabei zwischen „gewollter“ und „ungewollter“ Kontingentierung gesprochen.
Bei echten Engpässen werden die Produkte zugeteilt. Ist etwa ein schnell drehendes Rabattarzneimittel nicht in ausreichender Menge verfügbar, wird die Ware „geschlüsselt“, also auf die Großhändler verteilt. Gute Beziehungen zu den Herstellern sind dabei nicht schädlich. Auf Seiten der Großhändler wird auch vermutet, dass die Industrie bewusst einen Teil der Ware für das Direktgeschäft behält. Belege dafür gibt es aber nicht.
Bei der gewollten Kontingentierung ist eigentlich genug Ware verfügbar, um den deutschen Markt voll zu bedienen. Doch die entsprechenden Produkte sind „exportgefährdet“, weil sie im EU-Ausland zu höheren Preisen verkauft werden können. Dazu zählen Arzneimittel wie Viani, Valsacar, Jardiance oder Januvia.
Insidern zufolge machen einige Großhändler einen guten Teil ihres Gewinns mit Exportgeschäften. Von Anteilen im zweistelligen Prozentbereich ist dabei die Rede. Das von den Großhändlern regelmäßig vorgebrachte Argument, mit den schlechteren Konditionen für die Apotheken eine höhere Verfügbarkeit gewährleisten zu wollen, ist vor diesem Hintergrund natürlich fragwürdig.
Das gilt umso mehr, als dem Vernehmen nach in Einzelfällen auch große Apotheken Ware ins Ausland verkaufen. Diese sind wiederum bei den Konditionen von den Rabattausschlüssen bei Kontingentartikeln ausgenommen. Wenn das stimmt, wären kleine Apotheken doppelt von der Kontingentierung betroffen: Sie bekommen keine Ware und wenn doch, dann nur zu schlechteren Konditionen.
Da die Rabattausschlüsse auf der Sammelrechnung in der Regel nicht auftauchen, befürchten Insider große Nachteile für die Apotheker: „Hier wird dem Betrug Tür und Tor geöffnet“, sagt einer. „Dieses System ist auf eine perfekte, intransparente Kürzung angelegt“, sagt ein anderer. Die Aktion könnte für die Großhändler aber auch nach hinten losgehen, wenn die Industrie die Rabattkürzung für eigene Konditionsmaßnahmen gegenüber den Großhändlern nutzt.