Regelmäßige Verstöße gegen Apothekenrecht auf Plattformen sind leider nichts Neues – zum Beispiel der Verkauf von Arzneimittel, darunter auch verschreibungspflichtige, auf Online-Marktplätzen wie Ebay. Und DocMorris will die Apotheken auf den eigenen Marktplatz bringen, scheitert aber vor Gericht. Die Apothekerkammer Nordrhein hat die Transaktionsgebühren und das Rezeptmakeln des Versenders mit Erfolg beanstandet. Welche Maßnahmen bei welchen Verstößen sinnvoll sind, warum der Gesetzgeber so langsam reagiert und vieles mehr erfahrt ihr in einer vorweihnachtlichen Diskussion der beiden Hosts Alexander Müller und Thomas Bellartz in der neuen Folge NUR MAL SO ZU WISSEN.
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