Kommentar

Ein Bier, ein Korn, ein Aspirin

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Die Bagatellisierung des Arzneimittels zur Konsumware hat einen neuen Tiefpunkt erreicht: Ob Imbissbude („Einmal Döner mit alles außer scharf, und ich hatte noch mein Metoprolol bestellt“), Tankstelle („Die Vier, und hier noch die Rezepte zum Punktekonto“) oder Kneipe („Ein Bier, ein Korn, mein vorbestelltes Aspirin“) - theoretisch sind alle Absurditäten des Versandhandels in Zukunft denkbar.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss sich der deutsche Apothekenmarkt also endgültig auf die viel beschworenen neuen Player einstellen. Nach den Urteilen in den Vorinstanzen war dies vielleicht zu erwarten. Doch die Begründung erstaunt: Die Auslieferung bestellter Waren an einer Abholstation sei inzwischen eine verbreitete Form des Versandhandels, erklärten die Richter. Des Versandhandels im Allgemeinen, sei an dieser Stelle klargestellt. Dass Arzneimittel anders funktionieren als Pullover, CDs und ebay-Schnäppchen, scheinen die Richter in ihrer Auslegung von Gewohnheitsrecht nicht zu sehen.

Eine Einschränkung legten die Richter den Drogeriemärkten und allen künftigen Rezeptsammelstellen dann doch noch auf. Den Kunden dürfe nicht glauben gemacht werden, dm verkaufe die Arzneimittel auf eigene Rechnung. Reklame, die Gegenteiliges behauptet, wollen die Richter auch künftig nicht zulassen. Alle Drogisten mit weitreichenden Pillenplänen und bald vielleicht der Kiosk an der Ecke, Aral und der Istanbul-Grill dürften das gelassen sehen. Schlecker hat ohnehin seine eigene Versandapotheke.

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