Versandapotheken

EAV pokert mit Rx-Boni

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Berlin -

Die Europa Apotheek Venlo (EAV) hat zumindest ein bisschen kalte Füße bekommen. Nachdem das Oberlandesgericht München (OLG) in vier Fällen ein Ordnungsgeld von je 100.000 Euro verhängt hat, wirbt die niederländische Versandapotheke aktuell nicht mehr für ihre Rx-Boni. Ob das reicht, ist eine andere Frage – denn die Kunden erhalten offenbar auch weiterhin Rabatte auf Rezept.

 

Im Sommer 2009 hatte das Gericht der EAV verboten, den Kunden Boni von bis zu 15 Euro pro Rezept anzubieten, zu gewähren oder dafür zu werben. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, könnte die Versandapotheke theoretisch bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung weiter machen. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) hatte das OLG zugelassen. Verhandelt wird aber vorerst nicht, weil der BGH zunächst die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichte des Bundes zu Rx-Boni abwarten will.

Geklagt hatte der Bayerische Apothekerverband (BAV). Weil der Verband eine Sicherheitsleistung von 50.000 Euro bei Gericht hinterlegt hat, ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Damit können die bayerischen Apotheker bei Verstößen Ordnungsgelder einklagen, in erster Instanz ist das Landgericht München zuständig.

 

 

Im vergangenen Jahr hatte das OLG in zweiter Instanz in drei Fällen eine Strafe von 30.000 Euro gegen die EAV verhängt. Anfang Februar wurde das Ordnungsgeld auf Antrag des BAV in vier Fällen auf 100.000 Euro erhöht. Laut dem OLG-Urteil wäre sogar der Maximalbetrag mit 250.000 Euro möglich – pro Verstoß. „Wir sind in der Sache hartnäckig geblieben“, sagt BAV-Geschäftsführer Dr. Stefan Weber. Jetzt scheine die EAV zumindest ins Grübeln zu geraten.

Allerdings deutet vieles darauf hin, dass die Versandapotheke trotzdem weiter Rx-Boni gewährt. Zwar werden Kunden am Telefon mit einem Standardtext auf das Gerichtsurteil hingewiesen. Die Mitarbeiter im Call-Center gehen dabei aber nur auf das Werbeverbot ein. Auf Nachfrage, ob die Boni denn bei Bestellungen trotzdem gewährt werden, heißt es: „Wir bemühen uns, die gewohnten Vorteile beim Kunden zu erhalten.“

Gewährt die Versandapotheke wirklich weiterhin Rx-Boni, droht ein neues Ordnungsgeldverfahren. In ihrer Urteilsbegründung hatten die Richter deutlich ausgesprochen, dass sich auch ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften halten müssen.

 

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