EAV: Gericht lässt 2,49 Euro nicht gelten APOTHEKE ADHOC, 25.06.2012 11:08 Uhr
Die Europa Apotheek Venlo (EAV) muss wegen der Gewährung von Rx-Boni erneut ein Ordnungsgeld von diesmal 70.000 Euro zahlen. Dies teilte der Bayerische Apothekerverband (BAV) unter Verweis auf eine Entscheidung des Landgerichts München I mit. Die niederländische Versandapotheke kann noch Beschwerde beim Oberlandesgericht München (OLG) einlegen.
Die Versandapotheke hatte ihren Kunden in der Vergangenheit beim Einlösen von Rezepten zwischen 2,50 und 15 Euro Rabatt geboten. Dagegen war der BAV vorgegangen und hatte im Jahr 2009 vor dem OLG München Recht bekommen. Die Revision ist beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Der BAV hatte jedoch auf Grundlage des OLG-Urteils Ordnungsgelder gegen die EAV erwirkt – in vier Fällen musste die Versandapotheken je 100.000 Euro zahlen.
Die Niederländer hatten ihr Rabatt-Modell schließlich umgestellt und den Bonus auf 2,49 Euro pro Arzneimittel reduziert. Doch auch dagegen war der BAV vorgegangen: „Nach unserer Auffassung ist auch diese Bonusgewährung vom Verbotstenor der von uns erwirkten Urteile umfasst“, sagt BAV-Geschäftsführer Dr. Stefan Weber.
Das Landgericht München I stimmte zu. In der Entscheidung vom 12. Juni haben die Richter laut BAV ausgeführt, dass der neue Bonus eine „kerngleiche Verletzungshandlung“ des Verbots darstelle. Die älteren Entscheidungen gegen den Bonus hätten sich nicht mit der Variabilität des Bonus oder dessen Höhe beschäftigt. Entscheidend sei die Gewährung eines Bonus.
Bestätigt das OLG München die Entscheidung, muss die EAV 50.000 Euro Ordnungsgeld muss für das neue Bonusmodell zahlen. Der Apothekerverband konnte nach eigenen Angaben außerdem in zwei Fällen nachweisen, dass die Versandapotheken Kunden die Boni tatsächlich gewährt hatte. Für jeden dieser Verstöße verhängte das Landgericht ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro.