Für die Europa Apotheek Venlo (EAV) war es eine miese Woche: Erst kippte der Gemeinsame Senat das Geschäftsprinzip der Rx-Boni, jetzt wird auch noch ein Ordnungsgeld fällig, das der Bayerische Apothekerverband (BAV) erwirkt hat. Das Oberlandesgericht München hat nach Angaben des Verbands eine Beschwerde der EAV gegen den Beschluss des Landgerichts München I (LG) vom 12. Juni zurückgewiesen. Damals hatte das LG wegen der Gewährung eines geänderten Bonus in Höhe von 2,49 Euro ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro und wegen zweier vom BAV nachgewiesener Verstöße durch konkrete Bonusgewährung an Versicherte von je 10.000 Euro verhängt.
Das Oberlandesgericht kam nun zu dem Schluss, es könne kein Zweifel daran bestehen, dass der Verstoß der EAV „kerngleich“ mit den früheren Verstößen sei. Angesichts der Hartnäckigkeit des Vorgehens seien auch die verhängten Summen keinesfalls unverhältnismäßig, sondern eher „moderat“.
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht zugelassen. Die Ordnungsgelder müssten daher jetzt bezahlt werden, so der BAV. Nach Verbandsangaben ist damit bereits das fünfte Ordnungsgeldverfahren gegen die Versandapotheke, die zum US-Gesundheitskonzern Medco gehört, erfolgreich abgeschlossen worden.
Der BAV will weitere Verfahren initiieren, wenn die EAV sich nicht endlich an die deutschen Gesetze hält. Dies hatten die im EAMSP zusammengeschlossenen Versandapotheken bereits angekündigt.
Auf ihrer Website wirbt die EAV nach wie vor mit dem Slogan „Ihre Versandapotheke mit dem Rezeptbonus“. Firmenchef Klaus Gritschneder wollte das Urteil nicht kommentieren. Über die Hotline wird derzeit die Auskunft gegeben, dass momentan die Boni noch gewährt würden – wie lange noch, könne man aber derzeit nicht sagen. Man wisse noch nicht, ab wann das Urteil gelte.
In einer Reaktion auf die Entscheidung des Gemeinsamen Senats vom Mittwoch hatte die EAV erklärt, ihren Kunden auch weiterhin Rx-Boni zu gewähren. „In welchem Umfang dies geschieht, wird die Europa Apotheek Venlo nach der zu erwartenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs festlegen.“
Zudem beabsichtige man, mit zusätzlichen günstigen Angeboten bei rezeptfreien Medikamenten und Pflegeprodukten ihre Kunden mit chronischer Erkrankung finanziell zu entlasten.
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