Apotheken sind in der Zwickmühle: Immer wieder werden sie für ihre – vermeintlich – hohen „Apothekenpreise“ öffentlich an den Pranger gestellt. Doch auch eine aggressive Preisstrategie hat ihre Tücken: Die Versandapotheke easyApotheke muss künftig mit etwas mehr Fingerspitzengefühl auf ihr Discount-Konzept verweisen. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle (OLG) erweckte eine easy-Werbung den falschen Eindruck, die Versandapotheke verkaufe verschreibungspflichtige Arzneimittel günstiger als andere Apotheken.
Bislang setzt easy gegenüber Kunden auf eine klassische Discount-Strategie: auffällige Preisvergleiche, OTC-Rabatte und vorübergehend sogar Rx-Boni. An den Werbeslogans „Das beste Mittel gegen teuer“ und „Schön, wenn man Marken billiger kriegt“ hatte sich der Verband Wirtschaft im Wettbewerb gestoßen und easy verklagt.
Die Wettbewerbsrechtler aus Düsseldorf sahen in der Werbung eine Irreführung der Verbraucher. Die Versandapotheke erwecke den Eindruck, im Vergleich mit anderen Apotheken billiger zu sein – und zwar auch bei preisgebundenen Arzneimitteln.
Während das Landgericht Hildesheim die Klage noch abgewiesen hatte, gab das OLG Celle dem Wettbewerbsverband recht: Es gehöre nicht zum Allgemeinwissen der Verbraucher, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel in allen Apotheken dasselbe kosteten, heißt es in der Urteilsbegründung vom 4. Juli.
Gestoßen haben sich die Richter vor allem an der Aufteilung der Werbung auf der Internetseite von easyApotheke: Zwischen den beiden kritisierten Werbeslogans war ein Hinweis zum Einlösen von Rezepten. Vor allem durch den Begriff „easy (einlösen)“ werde ein deutlicher Bezug hergestellt, so die Richter. Ein klarstellender Hinweis fehle.
Die Versandapotheke hatte vor Gericht noch vorgetragen, dass der Preis verschreibungspflichtiger Arzneimittel für die Versicherten ohnehin keine Bedeutung habe. Doch das OLG hatte dies mit Verweis auf Privatversicherte zurückgewiesen.
Dass easy nach eigener Auskunft weniger als 2 Prozent des Umsatzes mit Rx-Packungen macht, ist aus Sicht der Richter ebenfalls unerheblich. Es gehe um den falschen Eindruck, den die Werbung insgesamt hinterlasse. Revision wurde nicht zugelassen, easy kann bis zum 9. September Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.
easy-Vorstand Lars Horstmann nimmt's gelassen: Das Markenkonzept sei ohnehin schon überarbeitet worden, sagte er auf Nachfrage. Der neue Slogan heißt „easyApotheke – einfach viel drin.“ Außerdem sei von der Entscheidung nur die Versandapotheke betroffen, nicht das Markenpartner-Geschäft, so Horstmann.
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