easy kämpft für UVP APOTHEKE ADHOC, 22.11.2010 13:17 Uhr
Das Apothekenfranchise-Konzept easyApotheke will die eigene Preiswerbung notfalls vor Gericht verteidigen. Die von der Wettbewerbszentrale geforderte Unterlassungserklärung werde man jedenfalls nicht unterschreiben, teilte easy-Chef Oliver Blume in einem offenen Brief an den Chef der Zentrale, Dr. Reiner Münker, mit.
Der Gebrauch der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) sei seit 2004 gängige Praxis und trage entscheidend zur Preistransparenz bei, schreibt Blume. Dies als irreführende Werbung abzumahnen, führe weder zu einem fairen Wettbewerb noch sei es im Sinne der Verbraucher.„Stattdessen werfen Sie den Wettbewerb auf dem Apothekenmarkt um Jahre zurück und stellen sich in den Dienst von Lobby- und Interessensverbänden, die die Liberalisierung des Apothekenmarktes am liebsten ganz rückgängig machen würden“, so Blume.
Die Wettbewerbszentrale hatte bundesweit Apotheken angeschrieben und verschiedene Rabattangebote beanstandet. Blume schreibt, es dränge sich der Eindruck auf, dass die Wettbewerbszentrale nicht an einer wettbewerbsfördernden Preistransparenz nicht interessiert sei. Zum Schluss bietet er etwas versöhnlicher an, gemeinsam eine korrekte Formulierung zu erarbeiten.
Für Blumes Kritik hat Christiane Köber, Rechtsanwältin bei der Wettbewerbszentrale, kein Verständnis: „Das geht vollkommen an der Sache vorbei. Was hat es mit Preistransparenz zu tun, wenn man mit unverbindlichen Preisempfehlungen wirbt, die es gar nicht gibt?“, sagte sie in einer ersten Stellungnahme gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Umgekehrt gilt: Hat ein Unternehmen eine UVP ausgesprochen, können Apotheken selbstverständlich damit werben“, so Köber.
Dagegen ist der Bezug auf einen „Apothekenverkaufspreis“ (AVP) aus ihrer Sicht irreführend. Denn der Preis, den die Krankenkassen für im Ausnahmefall verschriebene OTC-Arzneimittel erstatten, habe für den Verbraucher keine Bedeutung, so Köber. „Die komplexe Preisgestaltung kann der Verbraucher nicht nachvollziehen.“