Stada bringt E-Zigarette Nadine Tröbitscher, 26.11.2016 10:03 Uhr
Galten E-Zigaretten 2010 noch als Nischenprodukt, boomte ihr Verkauf in den vergangenen Jahren. Hersteller und Apotheken machten einen großen Bogen um das neue Segment, die Gesetzeslage war lange unklar. Im Februar entschied der Bundesgerichtshof: E-Zigaretten sind keine Arzneimittel, soweit sie nicht zur Raucherentwöhnung bestimmt sind – sondern Tabakerzeugnisse. Auch die Verdampfer selbst gelten nicht als Medizinprodukt. In Großbritannien sieht man die Sache anders. Stada hat die Chance genutzt.
Das Bundesverwaltungsgericht war bereits 2014 zu dem Ergebnis gekommen, dass E-Zigaretten kein Arzneimittel sind, da ein therapeutischer Nutzen und eine positive gesundheitliche Wirkung fehlen. Arzneimittel dienten zur Heilung, Linderung und Vorbeugung von Krankheiten – das Aus für die OTC-Zigarette.
Die britische Stada-Tochter Thornton & Ross bietet jetzt ein Produktsortiment rund um die E-Zigarette an. Versorgt werden Apotheken, Drogeriemärkte, Fachhandlungen und die Lebensmittelgeschäfte. Konnte sich in Deutschland die OTC-Zigarette nicht entwickeln, sehen die Institutionen des Gesundheitswesens in Großbritannien die E-Zigarette als einen Weg, das Rauchen aufzugeben. Cancer Research UK und British Medical Association unterstützen gar den Gebrauch von des elektrisch verdampften Liquids.
E-Zigaretten sollen etwa 95 Prozent weniger schädlich sein als die herkömmliche Zigarette, da giftige Stoffe wie beispielsweise krebserregendes Benzol und Formaldehyd nicht enthalten sind. Der Großteil der E-Zigaretten wird von Tabakunternehmen angeboten. Thornton & Ross ist in Großbritannien das erste Gesundheitsunternehmen, das die Inhaltsstoffe mit hohem Qualitätsanspruch selbst produziert und in den Verkehr bringt. Das Unternehmen zählt in Großbritannien zu den größten OTC-Herstellern und war 2013 an die Stada verkauft worden.
Nach dem neuen Tabakerzeugnisgesetz vom Mai dürfen E-Zigaretten in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Nachfüllbehälter ein maximales Volumen von 10 ml aufweisen. Einwegkartuschen oder Einwegzigaretten dürfen ein Volumen von 2 ml nicht überschreiten. Die zu verdampfende Flüssigkeit darf höchstens einen Nikotingehalt von 20 mg/ml haben und muss frei von Aromastoffen sein. Für bereits vor dem 20. Mai im Handel befindliche Ware gilt eine Übergangsfrist bis Mai 2017. E-Zigaretten muss eine Gebrauchsanweisung oder ein Beipackzettel mit Angaben über gesundheitliche Auswirkungen beigelegt sein. Die Verdampfer dürfen nicht an Kinder unter 14 Jahren und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren verkauft werden.
Theoretisch könnten E-Zigaretten noch als Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, wenn die Hersteller den Nutzen für die Entwöhnung anhand von Studien nachweisen. Das aber wird aufwendig und teuer, weshalb sich bislang auch noch keiner der großen Hersteller wie Johnson & Johnson (Nicorette), GSK (Nicotinell), und Omega (NiQuitin) an das Thema gewagt hat. Man verfolge die Entwicklungen sehr genau, heißt es bei den Firmen unisono.