Apotheker bekommen laut Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) in der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) vom Gesetzgeber die Rolle des Statisten zugewiesen. Im neuen E-Health-Gesetz werde die pharmazeutische Kompetenz völlig ausgespart. Bevor entsprechende Bemühungen überhaupt greifen konnten, „droht uns ein vom Gesetzgeber induzierter 'Knock-out'“, kritisieren MVDA-Präsident Wolfgang Simons und Vizepräsident Ulrich Ströh in einem Präsidentenbrief an die Mitglieder.
Laut Entwurf zum E-Health-Gesetz hat jeder Patient, der fünf oder mehr Arzneimittel einnimmt, ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan – erstellt und geführt durch den Hausarzt. Inhalt und Strukur sowie ein Verfahren zu dessen Fortschreibung sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) gemeinsam konkretisieren.
„Die Rolle, die uns Arzneimittelspezialisten damit zugewiesen werden soll, reicht kaum zum Statisten“, so Simons und Ströh. „Das können und wollen wir nicht akzeptieren.“ AMTS sei Aufgabe der Apotheker. Weder die Ärzte noch die Apotheken verfügten alleine über die vollständigen Medikationsdaten. Aufgrund der Kundenkarten hätten Apotheken aber die beste Ausgangsposition. Die Erstellung eines validen, patientenindividuellen Medikationsplans setze voraus, dass möglichst umfassende Medikationsdaten vorlägen und eine Medikationsanalyse durchgeführt werde.
Zwar sollten Ärzte laut MVDA die Erstellung veranlassen und in ihrer Therapiehoheit nicht begrenzt werden. Zur Erarbeitung des Plans müssten die Apotheken aber frühzeitig hinzugezogen werden. Auch der Zeitaufwand dürfe nicht unterschätzt werden.
Gemeinsam das Medikationsmanagement anzugehen, führe Ärzte und Apotheker endlich zu einem integriertem Denken und Handeln – davon könne das System auch an anderen Stellen nur profitieren, etwa bei entstehenden Versorgungslücken.
Simons und Ströh fordern vom Gesetzgeber, den Entwurf entsprechend anzupassen: Demnach müssten Hausärzte und Apotheken ermächtigt werden, den Medikationsplan gemeinsam zu erstellen. „Erfolgsentscheidend wird in den Verhandlungen der Selbstverwaltung die Definition eines 'funktionalen Arbeitsablaufes' sein.“
Deshalb müsse nach Inkrafttreten nicht nur über Struktur, Inhalt und Fortschreibung des Medikationsplans verhandelt werden, sondern auch über dessen Erstellung. In den Verhandlungen müsse der Arbeitsprozess definiert und die Vergütung unter den Beteiligten gerecht verteilt werden. Die MVDA-Präsidenten fragen in ihrem Brief auch die Meinung der Mitglieder ab. Bis zum 19. März können sich diese an der Umfrage beteiligen.
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