E-Coupons für Apotheken Carolin Ciulli, 20.12.2021 09:40 Uhr
Lange wurde das elektronische Couponing angekündigt. Jetzt sollen auch Apotheken digital Nachlässe auf bestimmte Produkte gewähren können. Die Rabattaktionen sollen künftig automatisiert von den Apotheken an die Couponing-Dienstleister übertragen werden. Die ersten Softwarehäuser sind bereit.
Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Apotheken-Softwarehäuser (Adas), die Clearinghäuser sowie weitere Marktteilnehmer haben seit längerem an einer elektronischen Lösung für die Annahme und Verarbeitung von Coupons in Apotheken gearbeitet. Gemeinsam mit der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) wurde eine Lösung entwickelt. Im Einzelhandel sind QR-Codes für Preisnachlässe oder andere Aktionen bereits Standard.
Abrechnen in Echtzeit
Pharmatechnik und Noventi etwa bieten die Lösung an. Zum Start könnten Pharmatechnik-Kunden mit den Anbietern Kyte-Tec und Arcado die Coupons der Industrie elektronisch in Echtzeit validieren, einlösen und abrechnen, kündigt das Starnberger Softwarehaus an. „Die Datenübermittlung aus der Apotheke erfolgt dabei gesichert über die NGDA als neutraler Datentreuhänder.“ Apotheken müssten den Service in der Warenwirtschaft aktivieren und sich für einen oder mehrere Couponing-Anbieter entscheiden.
Kyte-Tec versteht sich selbst als „Initiator und Pionier das E-Couponing“. Seit 2018 biete man mit dem Softwarehaus ADV (Apotheken Datenverarbeitung) eine Lösung an. Die hessische Firma wollte den Markt mit Exklusivverträgen neu aufrollen. Prokas- und Ixos-Nutzer könnten den Service bereits nutzen. „Die Noventi-Produktlinien Infopharm und Awinta One sowie die Softwarehäuser CGM Lauer, ADG, Aposoft und CIDA werden demnächst folgen“, teilt das Unternehmen mit. Kyte-Tec kooperiert mit dem Marktforschungsanbieter Iqvia. Hersteller wie Bayer, Pierre Fabre und Angelini wollen demnach Anfang 2022 mit ersten Kampagnen starten.
Ein weiterer Coupon-Dienstleister ist Valassis. Das Unternehmen informierte zuletzt darüber, dass sich die Apotheken entscheiden müssten, ob sie künftig exklusiv mit einer Clearingstelle oder mit mehreren zusammenarbeiten wollen. Die Abrechnung erfolgt im ersten Fall dann künftig über ein Unternehmen, Coupons können weiterhin von verschiedenen Firmen angenommen werden. Eine nicht-exklusive Zusammenarbeit biete den Vorteil, dass die Erstattung der Couponwerte auf dem direkten Weg von dem Hersteller über „sein“ Clearinghaus zur Apotheke geschehe, empfahl Valassis.