Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will ihre Ermittlungen gegen den ehemaligen Drogeriekönig Anton Schlecker noch in diesem Jahr abschließen. Eine Sprecherin bestätigte einen entsprechenden Bericht des Manager Magazins. Derzeit haben die Schlecker-Anwälte Akteneinsicht. Der Firmengründer, der in der kommenden Woche 71 Jahre alt wird, steht im Verdacht, angesichts der drohenden Insolvenz Vermögen beiseite geschafft zu haben.
Die Stuttgarter Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität hatte ihre Ermittlungen im Juli eingeleitet. Ermittler des Landeskriminalamts hatten im Zusammenhang mit der Schlecker-Pleite 18 Wohnungen und vier Geschäftsräume in mehreren Bundesländern durchsucht. Man ermittle wegen des Verdachts auf Bankrott, der Untreue und der Insolvenzverschleppung. Insgesamt gebe es 14 Beschuldigte, hieß es damals.
Von den Durchsuchungen waren Firmenobjekte im Alb-Donau-Kreis und im Raum Osnabrück betroffen gewesen. Auch zwölf Wohnungen in Baden-Württemberg sowie jeweils eine Wohnung in Berlin, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen waren durchsucht worden. Insgesamt waren rund 160 Ermittler im Einsatz.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen standen laut Manager Magazin Geldgeschenke in Höhe von rund 800.000 Euro. Das Geld floss im Frühjahr 2011 an die Enkelkinder des Firmengründers. Damals schrieb die Drogeriekette bereits Verluste in dreistelliger Millionenhöhe. Noch schwerer ins Gewicht fallen könnten damals Millionensummen, die Schlecker mittels überhöhter Preise auf die LDG Logistik- und Dienstleistungsgesellschaft, eine Firma seiner Kinder Meike und Lars Schlecker, übertragen haben soll.
Laut einem älteren Bericht der „Bild“-Zeitung hatte Schlecker seinen Kindern kurz vor der Insolvenz außerdem die Immobilie des Schlecker-Zentrallagers in Österreich für 2,5 Millionen Euro verkauft, die deshalb nicht in die Insolvenzmasse gekommen war. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters Arndt Geiwitz sagte damals, es würden alle Übertragungen, die Anton Schlecker in den letzten drei beziehungsweise zehn Jahren getätigt habe, überprüft.
Die Geschwister hatten später als Gläubiger ihres Vaters insgesamt 176 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse gefordert. Hinzu kamen Forderungen der LDG in Höhe von 76 Millionen Euro; die Firma musste im Juni 2012 selbst Insolvenz anmelden. Schlecker selbst war als eingetragener Kaufmann unbeschränkt haftend.
Sollte dem ehemaligen Firmenchef nachgewiesen werden, dass er im Angesicht der drohenden Zahlungsunfähigkeit Teile seines Vermögens beiseite geschafft und damit der Insolvenzmasse entzogen hat, drohen ihm eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Der Tatbestand wird laut Strafgesetzbuch genauso wie Bilanzfälschung unter dem Begriff „Bankrott“ zusammengefasst.
Im zivilrechtlichen Verfahren hatten sich Gläubiger und Schlecker nach monatenlangen Verhandlungen per Vergleich geeinigt. Die Familie zahlte 10,1 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter; im Gegenzug konnte auf einen langwierigen Prozess verzichtet werden.
Schlecker hatte am 23. Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Der Konzern war Anfang Juni zerschlagen worden. Seit Juli haben alle Schlecker-Filialen in Deutschland geschlossen. Die ursprünglichen Forderungen der rund 23.000 Gläubiger hatten mehr als eine Milliarde Euro betragen.
Die Bundesregierung hatte später erklärt, dass es für natürliche Personen keine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages gibt. Laut Insolvenzordnung müssen Kapitalgesellschaften spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Antrag auf des Insolvenzverfahrens stellen, da für deren Verbindlichkeiten keine natürliche Person unbeschränkt hafte. „Ein als eingetragener Kaufmann handelnder Unternehmer kann mithin im Zusammenhang mit der eigenen Insolvenz keine Insolvenzverschleppung begehen“, hieß es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
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