Der ehemalige Drogeriekönig Anton Schlecker wird von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft angeklagt. Er soll sein Vermögen vor der drohenden Insolvenz beiseite geschafft haben. Auch seine Frau und seine Kinder Lars und Meike sind angeklagt, genauso wie zwei Wirtschaftsprüfer. Sollte dem ehemaligen Firmenchef und seiner Familie nachgewiesen werden, im Angesicht der drohenden Zahlungsunfähigkeit Teile des Vermögens beiseite geschafft und damit der Insolvenzmasse entzogen zu haben, drohen ihnen Freiheits- oder Geldstrafen.
Die Staatsanwaltschaft wirft Schlecker vor, in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit in insgesamt 36 Fällen Vermögenswerte beiseite geschafft und dem Zugriff der Gläubiger entzogen zu haben. Nach Medienberichten geht es um 20 Millionen Euro. Millionensummen sollen beispielsweise auf die Logistik- und Dienstleistungsgesellschaft LDG übertragen worden sein – die Firma gehörte seinen beiden Kindern.
Darüber hinaus soll er hinsichtlich der Geschäftsjahre 2009 und 2010 im Jahresabschluss die Verhältnisse unrichtig wiedergegeben haben und in einem Fall vor dem Insolvenzgericht unrichtige Angaben gemacht und diese an Eides Statt versichert haben.
Seine Ehefrau und seine beiden Kinder sollen ihm in mehreren Fällen dabei geholfen haben, dem Unternehmen Vermögenswerte zu entziehen. Den Kindern wird darüber hinaus vorgeworfen, als faktische Geschäftsführer eines Logistikunternehmens dieses um mehrere Millionen Euro geschädigt zu haben, indem sie sich diesen Betrag als angeblichen Gewinn aus dem Geschäftsjahr 2011 ausschütten ließen, obwohl sie wussten, dass die Firma nur Verluste erwirtschaftet hatte und bereits überschuldet war.
Außerdem unterließen sie es laut Staatsanwaltschaft als faktische Geschäftsführer dieses Logistikunternehmens bewusst pflichtwidrig, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen und veranlassten zwei Zahlungen in Höhe von insgesamt 52.000 Euro vom Geschäftskonto auf ein Privatkonto ihrer Mutter für – wie sie wussten – tatsächlich nicht erbrachte Beraterleistungen.
Auch für ein weiteres Unternehmen, deren faktische Geschäftsführer die beiden Kinder waren, veranlassten diese trotz Kenntnis von der zumindest drohenden Zahlungsunfähigkeit zwei unberechtigte Zahlungen in Höhe von insgesamt 19.000 Euro.
Die beiden angeschuldigten Wirtschaftsprüfer waren mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2009 beziehungsweise 2010 beauftragt. Ihnen wird zur Last gelegt, im Rahmen dieser Prüfung die falsche Bilanzierung zwar erkannt, dessen ungeachtet die Abschlüsse aber in beiden Fällen attestiert zu haben.
Im vergangenen Sommer hatte die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen begonnen. Landeskriminalbeamte durchsuchten bundesweit 18 Geschäftsräume und vier Wohnungen. Schon damals erhärtete sich der Verdacht auf Bankrott, der Untreue und der Insolvenzverschleppung.
Schlecker hatte am 23. Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Der Konzern wurde in der Folge zerschlagen, die Filialen geschlossen. Die ursprünglichen Forderungen der rund 23.000 Gläubiger hatten mehr als eine Milliarde Euro betragen. Die Geschwister hatten später als Gläubiger ihres Vaters insgesamt 176 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse gefordert. Hinzu kamen Forderungen der Logistikfirma LDG in Höhe von 76 Millionen Euro; die Firma musste im Juni 2012 selbst Insolvenz anmelden. Schlecker selbst war als eingetragener Kaufmann unbeschränkt haftend.
Laut einem älteren Bericht der „Bild“-Zeitung hatte Schlecker seinen Kindern kurz vor der Insolvenz außerdem die Immobilie des Schlecker-Zentrallagers in Österreich für 2,5 Millionen Euro verkauft, die deshalb nicht in die Insolvenzmasse gekommen war. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters Arndt Geiwitz sagte damals, es würden alle Übertragungen, die Anton Schlecker in den letzten drei beziehungsweise zehn Jahren getätigt habe, überprüft.
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