Drei Neue zur Raucherentwöhnung APOTHEKE ADHOC, 21.09.2018 11:36 Uhr
Raucherentwöhnung beginnt im Kopf, wer einen starken Willen hat, kann das Ziel Rauchstopp erreichen. Gegen die Nikotinentzugssymptome können Arzneimittel aus der Apotheke helfen. Zum 15. September haben Johnson & Johnson (J&J) und Pierre Fabre ihre Sortimente erweitert.
Pierre Fabre hat unter der Dachmarke Nicopass seit Februar Lutschtabletten zur Linderung von Entzugserscheinungen auf dem Markt. Gestartet ist das Unternehmen mit der Stärke 2,5 mg zu 36 Stück in den Geschmacksrichtungen Mint und Lakritz/Mint. Zur Monatsmitte zählt die Stärke 1,5 mg zum Portfolio. Das Arzneimittel wurde ebenfalls als Lutschtablette in Mint und Lakritz/Mint gelauncht.
Nicopass kann unterstützend zur Raucherentwöhnung bei einer Nikotinabhängigkeit von Erwachsenen eingesetzt werden. Die Lutschtabletten haben eine besondere Galenik. Eine vollständige Auflösung des Präparates wird erst nach 30 Minuten erreicht. Die Lutschtabletten dürfen daher weder zerkaut noch als Ganzes geschluckt werden.
J&J hat unter der Dachmarke Nicorette ein breites Sortiment zur Raucherentwöhnung am Markt. Für eine individuelle Therapie stehen aus der Apotheke nikotinhaltige Pflaster, Kaugummis, Lutschtabletten, Spray oder Inhaler zur Verfügung. Nicht für jeden Raucher ist jedes Produkt geeignet. Welche Ersatztherapie passt, wird anhand der Rauchgewohnheiten ermittelt. Auch die verschiedenen Geschmacksrichtungen der oralen Darreichungsformen tragen zur individuellen Behandlung bei.
Zur Nicorette-Familie zählt seit wenigen Tagen das Fruit & Mint Spray 1mg/ Sprühstoß. Seit 2013 hat J&J bereits ein Spray mit Minz-Aroma am Markt. Das Arzneimittel ist zur Behandlung der Tabakabhängigkeit bei Erwachsenen zugelassen. Es soll Nikotinentzugssymptome und das Rauchverlangen lindern. Ziel sollte eine komplette Einstellung des Rauchens sein. Das Spray wird in den Mund gesprüht und darf nicht inhaliert werden. Pro Stunde sind maximal vier Sprühstöße möglich, wobei pro Anwendung ein- bis zweimal gesprüht werden darf. Über einen Zeitraum von 24 Stunden sind maximal 64 Sprühstöße erlaubt. Beim Launch des neuen Produkts war der Fehlerteufel am Werk: „Aktuthilfe“ heißt es auf dem ausgelieferten Aufsteller.
Eine Ersatztherapie soll die Entzugserscheinungen lindern, die durch das plötzliche Absetzen des gewohnten Konsums von Tabakerzeugnissen auftreten können. Dazu zählen Schlafstörungen, Unruhe, Reizbarkeit, Heißhunger oder Konzentrationsprobleme. Dazu wird dem Körper Nikotin in Form von Pflastern & Co. zugeführt. Nikotin ist ein Nikotinrezeptoragonist im peripheren und zentralen Nervensystem mit ausgeprägten zentralnervösen und kardiovaskulären Wirkungen. Nikotinhaltige Präparate können somit als Nebenwirkungen die typischen Nikotinwirkungen verursachen. Dazu zählen Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Schwitzen, Herzrasen sowie vorübergehende leichte Blutdrucksteigerung.
Der Abschied von der Zigarette zählt nach Paragraph 34 Sozialgesetzbuch (SGB V) zum Privatvergnügen und dient dem eigenen Wohlbefinden. Präparate, die der Raucherentwöhnung dienen, werden als Lifestyle-Arzneimittel eingestuft und werden von den Kassen nicht erstattet.