AEP/Phagro

Graefe gegen „Godfather Trümper“ Alexander Müller, 29.05.2015 15:27 Uhr

Berlin - 

Der Streit ist beigelegt, aber es war eine schwere Geburt: Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper darf künftig nicht mehr behaupten, Apotheker, die heute beim Großhändler AEP bestellten, machten sich nach dem geplanten Anti-Korruptionsgesetz strafbar. In dem heute vor dem Landgericht Berlin geschlossenen Vergleich steht aber auf Wunsch des Phagro, dass sich Trümper allgemein zu dem Thema äußern darf – solange er sich dabei nicht auf AEP bezieht. Dafür bezahlt der Phagro das Verfahren.

Der Fall ist schnell erzählt: Trümper hatte Ende März öffentlich geäußert, dass es unter dem Anti-Korruptionsgesetz für AEP-Kunden strafrechtlich eng werden könnte, sollte das Skontomodell in dem anstehenden Prozess gegen die Wettbewerbszentrale für unzulässig erklärt werden.

An einer Stelle war der Fall klar: Egal, wie scharf der Gesetzgeber das Anti-Korruptionsgesetz fassen wird: Kein Apotheker kann sich nach einem Gesetz strafbar machen, solange es nicht in Kraft getreten ist. Dafür gibt es im Grundgesetz ein Rückwirkungsverbot. AEP hatte daher vom Landgericht Berlin relativ problemlos die einstweilige Verfügung gegen Trümper und den Phagro bekommen.

Doch damit war die Sache nicht ausgestanden – dem Phagro war das verfügte Verbot zu weit gefasst. Und so wurde heute in Saal 3602 des Landgerichts volle zwei Stunden darüber gestritten, was Trümper wem gegenüber behaupten darf und was nicht. Am Ende stand der Vergleich: Trümper verpflichtet sich, nicht mehr zu behaupten, dass sich Apotheker rückwirkend strafbar machen, wenn sie bei AEP bestellen. Vorbehalt: Es bleibt ihm unbenommen, sich öffentlich zu einer etwaigen Strafbarkeit unter dem Anti-Korruptionsgesetz zu äußern, sofern das ohne Bezugnahme auf die AEP passiert.

Bis dahin war die Sitzung viermal unterbrochen worden, damit sich die Parteien beraten konnten. AEP-Chef Jens Graefe war – anders als Trümper – persönlich zum Termin erschienen und konnte von seinem Anwalt Bernhard Koch-Heintzeler nicht immer gebremst werden. Zwischenzeitlich wurde es laut im Gerichtssaal.

Nach einer guten halben Stunde, um kurz nach 12 Uhr, bat der Vertreter des Phagro erstmals um eine Unterbrechung der Sitzung. Als Rechtsanwalt Dr. Stefan Weidert von der Kanzlei Gleiss Lutz zurückkam, hatte er ein erstes Angebot. Der Phagro würde eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben bezüglich der Aussagen zu der rückwirkenden Strafbarkeit. Dies allerdings nur mit der Klarstellung, dass sich Trümper allgemein zu einer etwaigen Strafbarkeit äußern dürfe.

AEP fand, dass dieser Zusatz das Ganze zu sehr relativieren würde. Schließlich sei es nie darum gegangen, Trümper berufspolitische Äußerungen zu verbieten. Der Phagro-Chef habe eindeutig AEP angegriffen. Graefe wollte zu diesem Zeitpunkt von einem Vergleich nichts mehr hören: „Ich weiß gar nicht, warum ich hier einen Deal machen soll“, sagte der AEP-Chef. Die Sitzung wurde wieder unterbrochen.

Graefe hatte dem Gericht gleich zu Beginn erklärt, wie hart es im Großhandelsgeschäft zugeht. Man habe sich auf Gegenwind eingestellt beim Start im Oktober 2013, weil in der Branche ober- und unterhalb der Gürtellinie gekämpft werde. Aber Trümper habe eben „eine rote Linie überschritten“. Nach seinen Aussagen zur möglichen Strafbarkeit habe das Telefon bei AEP nicht mehr still gestanden. „Da stellt sich der Godfather der Branche hin und sagt, das ist strafbar. Das ist die schlimmste Aussage, die man machen kann“, so Graefe.

Worum es beiden Seiten ersichtlich ging, war die Deutungshoheit. Der Phagro kämpfte für eine Protokollnotiz, dass das Gericht sich nicht mit dem Geschäftsmodell der AEP befasst und dies keineswegs „freigezeichnet“ habe. Beim Phagro befürchtete man offenbar eine allzu triumphierende Kommentierung des Verfahrens seitens AEP. Mit den konkreten Konditionen hat sich das Gericht tatsächlich nicht befasst.

Graefe und sein Anwalt wollten dagegen eine Klarstellung, dass sich Trümper auch zu den Konditionen der AEP nicht äußern dürfe. Denn Trümper sei ein „Kommunikationsgenie“ und könne auch in Andeutungen über AEP sprechen, so dass jeder wisse, wer gemeint sei.

Als alle Formulierungen ausgefochten waren, ging es um das liebe Geld. Von einer Halbierung der Gerichtskosten wollte AEP nichts wissen – vermutlich wog auch hier die Symbolik mehr als der Euro. Doch Weidert fand einen Vergleich, bei dem seine Seite alles zahlen sollte, unpassend.

Hier schlug die Stunde von Phagro-Justiziar Thomas Porstner, der der Verhandlung als Zuschauer beiwohnte. Um kurz nach 13 Uhr stand er auf, ging nach vorn und zeigte dem Anwalt eine Nachricht auf seinem Mobiltelefon – er hatte zuvor eifrig korrespondiert. Als Weidert daraufhin der Kostenübernahme zustimmte, löste sich die Anspannung im Saal in allgemeine Heiterkeit. „Es ist halt eine Vollversorgung“, hieß es von der Phagro-Bank. Der Godfather hatte sich entschieden.