Nach Aufnahme von Redcare

DocMorris wird Teil des BVDVA

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Berlin -

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) wächst und hat nach Redcare nun auch DocMorris als assoziiertes Mitglied aufgenommen. Damit können sich beide Konzerne mit vollem Stimmrecht in die Themen des Verbandes einbringen und auch politisch mitgestalten.

Der Verband unterscheidet nach Beschluss der Mitgliederversammlung 2023 nicht mehr nur nach „ordentlichen Mitgliedern“ und Fördermitgliedern, sondern hat für die Versender aus dem Ausland eine dritte Kategorie eingeführt. In dieser wird nun neben Redcare auch DocMorris geführt. Bei den Themen der Mitgliederversammlung haben die beiden börsennotierten Versender nun volles Stimmrecht. Hierbei gehe es unter anderem um Digitalisierung und das E-Rezept sowie den Marktzugang oder die Gleichberechtigung der Vertriebswege.

Heinrich Meyer, Vorsitzender des BVDVA und Inhaber von Sanicare, freut sich über den Zuwachs: „Eine gute Nachricht, dass der Verband weiter wächst. Der Arzneimittelversandhandel ist als komplementäre Säule der pharmazeutischen Versorgung nicht mehr wegzudenken“, so Meyer. Das hätte unter anderem die Corona-Pandemie bewiesen. „Für uns als Bundesverband ist es wichtig, dass sich möglichst viele Marktteilnehmer einbringen und politisch engagieren, um die Arzneimittelversorgung weiter zu gestalten. Der BVDVA ist für Apotheken mit modernen Versorgungslösungen für Deutschland die richtige Plattform. Darum ist es nur schlüssig, dass DocMorris fortan auch den Status eines assoziierten Mitgliedes im BVDVA bekommt.“

Auch DocMorris-CEO Walter Hess freut sich auf die Zusammenarbeit, um „künftig gemeinsam an der Weichenstellung für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem“ zu arbeiten. „Die in Deutschland tätigen Versandapotheken haben langjährige Expertise und leisten einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren, flächendeckenden Arzneimittelversorgung. DocMorris ergänzt die vielfältige Mitgliederlandschaft des BVDVA. Wir wollen den Verband weiter stärken, um wichtige Impulse auch bei der Ausgestaltung zukünftiger Gesetzesvorhaben zu geben.“

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