DocMorris lässt nichts unversucht, um den Streit um Rx-Boni zu verlängern. Doch das Oberlandesgericht Köln (OLG) zeigte sich in seiner jüngsten Urteilsbegründung schon etwas genervt von den Ausführungen der Versandapotheke. Die Richter bestätigten in zwei Urteilen die Boni-Verbote, verwiesen auf die eindeutige Position deutscher Gerichte und lehnten es ab, den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) abzugeben.
In einem Verfahren der Apothekerkammer Nordrhein gegen DocMorris ging es um die früheren direkten Rx-Boni von bis zu 15 Euro. Die Versandapotheke hatte die Rabatte auch nach dem Urteil des Gemeinsamen Senats der obersten Bundesgerichte noch angeboten.
Dass DocMorris diese Unbeugsamkeit auch noch öffentlich ankündigte, wurde der Versandapotheke jetzt zum Verhängnis. Aus Sicht der Richter hatte dieses Verhalten eine neue Qualität, weshalb die Apothekerkammer gerichtlich dagegen vorgehen durfte.
DocMorris hatte den Beschluss des Gemeinsamen Senats zu ignorieren versucht, weil die schriftliche Begründung nicht binnen fünf Monaten an die Geschäftsstelle gelangt sei. Doch aus Sicht des OLG war dies unerheblich: Die Erwägungen der obersten Bundesrichter seien überzeugend, auf die prozessuale Bindewirkung komme es nicht an.
Auch inhaltlich konnte die Versandapotheke das Gericht nicht überzeugen: DocMorris habe lediglich pauschal bestritten, dass die gesetzliche Preisbindung ihren Zweck verfehle, „ohne hinreichend nachvollziehbar aufzuzeigen, welches andere konkrete System bei geringerer Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit ebenso geeignet wäre, die vorgeschriebenen Ziele zu erreichen“, so das OLG.
Angesichts der vom Gesetzgeber vorgenommenen Wertung sei es auch nicht die Aufgabe der Apothekerkammer, die drohende Beeinträchtigung einer flächendeckenden Versorgung zu beweisen, heißt es in der jetzt vorliegenden Begründung des Urteils vom 19. Februar.
Der Fall müsse auch nicht dem EuGH vorgelegt werden, weil sich die Luxemburger Richter über die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in Gesundheitsfragen schon eindeutig geäußert hätten, so die Richter. Die EU-Versandapotheken hatten schon nach der Gesetzesnovelle versucht, die europäische Karte zu spielen.
Das OLG hatte am selben Tag auch das folgende Bonus-Modell von DocMorris verboten. Dabei hatte die Versandapotheke den Kunden bis zu 15 Euro geboten, wenn diese verschreibungspflichtige Arzneimittel bestellten und an einem Medikationscheck teilnahmen. Die Kammer hatte darin eine Umgehung der Preisbindung gesehen, was von den Gerichten bestätigt wird.
In beiden Fällen hat das OLG keine Revision zugelassen. DocMorris kann gegen diese Entscheidung noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.
Auch in Karlsruhe ist man mit dem Thema inzwischen bestens vertraut: Am kommenden Mittwoch wird der BGH weitere Urteile zu Rx-Boni verkünden. DocMorris ist wieder mit von der Partie.
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