Versandapotheken

DocMorris: Rx-Boni kosten halbe Million

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Berlin -

Von echten Rx-Boni und Rezeptprämien hat sich DocMorris mittlerweile verabschiedet. Doch für frühere Verstöße gegen gerichtliche Auflagen muss die Versandapotheke erneut 150.000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Das Landgericht Köln verhängte in der vergangenen Woche bereits die vierte Strafe. Damit muss DocMorris für Rx-Boni nunmehr insgesamt eine halbe Million Euro Ordnungsgeld zahlen.

Die Apothekerkammer Nordrhein war mehrfach gegen die Rezeptprämie von zunächst 15 Euro, später 20 Euro vorgegangen: DocMorris hatte Kunden für die Teilnahme an einem Medikationscheck bezahlt. Den Bonus gab es allerdings nur bei Bestellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, was aus Sicht der Kammer eine Umgehung der Preisbindung war. Seit Anfang November gibt es die Prämie nicht mehr.

Das Landgericht Köln hatte beide Bonusmodelle mit einstweiliger Verfügung verboten. Da DocMorris jeweils noch eine Weile an den Rx-Boni festhielt, konnte die Kammer vor Gericht Strafen durchsetzen: Zweimal 100.000 Euro und einmal 150.000 Euro. Diese Beträge sind mittlerweile vom Oberlandesgericht bestätigt. Nun kommen weitere 150.000 Euro hinzu.

Zur Begründung führten die Richter aus: „Im Hinblick darauf, dass die Schuldnerin offenbar erneut meint, ein gerichtliches Verbot schlicht ignorieren zu dürfen und der Schuldnerin daher Vorsatz in Form der Absicht zur Last zu legen ist, hält die Kammer unter Berücksichtigung der erheblichen Umsätze, die die Schuldnerin erzielt, ein Ordnungsgeld von (zunächst) 150.000 Euro für erforderlich.“

DocMorris hätte aus den Verfahren die Lehre ziehen müssen, dass Verstöße nicht toleriert würden, heißt es weiter. DocMorris hatte die Prämie weiterhin angeboten, nachdem dasselbe Gericht bereits im August ein Ordnungsgeld verhängt hatte.

Erst als das Oberlandesgericht Köln (OLG) dies bestätigte, hatte die Versandapotheke eingelenkt – zumal das noch härtere Strafen angedroht hatte. Das Landgericht hat davon zunächst abgesehen, da sich DocMorris sich „letztlich doch dem gerichtlichen Druck gebeugt zu haben scheint“.

DocMorris hatte vor Gericht eine „Doppelbestrafung“ moniert, das Vorgehen der Apothekerkammer sei außerdem rechtsmissbräuchlich. Die Richter wiesen dies zurück, weil das neue Bonussystem nicht Gegenstand der früheren Verfahren gewesen sei.

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