Die Noweda streitet mit DocMorris über die Rezepturherstellung. Aus Sicht des Großhändlers weist die niederländische Versandapotheke nicht korrekt auf bestimmte Ausschlüsse sowie die langen Lieferzeiten hin. Das Landgericht Düsseldorf hat im ersten Schritt auf Antrag der Genossenschaft zwei einstweilige Verfügungen erlassen. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Noweda wirft DocMorris vor, dass die Versandapotheke mit der Erstellung von Rezepturen wirbt, aber nicht auf gewisse Einschränkungen hinweist. Denn einige in Deutschland zulässige Rezepturen könnten aufgrund rechtlicher Gegebenheiten in den Niederlanden von DocMorris gar nicht hergestellt werden. Dazu zählten etwa Iod-haltige Mundspüllösungen oder Zubereitungen mit Ammoniumbituminosulfonat.
Aus Sicht der Noweda müsste DocMorris die Kunden auch darauf hinweisen, dass Rezepturarzneimittel in der Regel nicht innerhalb von zwei Werktagen geliefert werden könnten. Auch zu dieser Frage hat der Großhändler eine einstweilige Verfügung des Landgerichts erwirkt. Die Versandapotheke kann gegen diese Entscheidung allerdings noch Rechtsmittel einlegen. In den AGB von DocMorris heißt es: „Manche individuell anzufertigende Arzneimittel (Rezepturen) sind bei DocMorris nicht erhältlich. Bitte wenden Sie sich vor Bestellung einer Rezeptur an unseren Kundenservice unter 0800 480 8000 (kostenfrei).“
Noweda-Chef Dr. Michael Kuck erklärt den Vorstoß seines Unternehmens: „Unter anderem bei der Anfertigung von Rezepturen fällt der Versandhandel durch – im Vergleich zu Vor-Ort-Apotheken – lange Lieferzeiten oder Ablehnung von Rezepten negativ auf.“ Das seien nicht unerhebliche Details, über die Verbraucher schon im Vorfeld informiert werden müssten, da viele von ihnen ihr verordnetes Medikament kurzfristig benötigten, so Kuck. Sollte DocMorris nach Zustellung Rechtsmittel einlegen, wird der Rechtsstreit in einem noch folgenden Hauptsacheverfahren entschieden werden.
Die einstweiligen Verfügungen sind das nächste Kapitel im Streit zwischen DocMorris und der Noweda. Die Genossenschaft unterstützt auch Apotheker, die gegen den Abgabeautomaten von DocMorris in Hüffenhardt vorgehen. Sollte die Zur Rose-Tochter weitere Terminals aufstellen, würde der Großhändler in jedem Fall Apotheker rechtlich munitionieren.
Und auch über Rezepturen haben die Parteien sich schon auseinandergesetzt. Im Herbst 2017 hatte DocMorris die Noweda abgemahnt – wegen der Informationskampagne „Sofort vor Ort“ des Großhändlers. Die Genossenschaft hatte dabei auf das EuGH-Urteil zu Rx-Boni hingewiesen und Stimmung gegen den Versandhandel gemacht. „Welche ausländische Versandapotheke fertigt Ihre Salbe?“, lautete die Frage auf einem Plakat der Noweda. Die Antwort: „Keine“. Das wollte sich DocMorris nicht gefallen lassen. Die Versandapotheke forderte eine Unterlassungserklärung. Noweda hatte nichts abgegeben; in der kommenden Woche wird mit einer gerichtlichen Entscheidung gerechnet.
DocMorris hatte in einer Broschüre erklärt, bis auf wenige Ausnahmen Rezepturen anzufertigen. Man biete den Kunden an, Details vorab mit dem pharmazeutischen Kundenservice telefonisch zu besprechen. Tatsächlich hatte DocMorris wiederholt Rezepte an Kunden zurückgeschickt, auf denen Ärzte individuelle Zubereitungen verordnet hatten. Die Begründungen variierten, je nach Fall wurde auf deutsche Vorschriften zum Lieferzeitraum oder niederländisches Apothekenrecht verwiesen.
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