DocMorris-Klage gegen Apothekerkammer dpa/ APOTHEKE ADHOC, 17.07.2019 09:03 Uhr
DocMorris will für frühere Gerichtsverfahren entschädigt werden und klagt gegen die Apothekerkammer Nordrhein. In der Sache verhandelt heute erneut das Landgericht Düsseldorf, eine Entscheidung wird aber noch nicht erwartet.
In einer Schadenersatzklage pocht die Zur Rose-Tochter DocMorris weiter auf eine Zahlung von 15 Millionen Euro. Die Apothekerkammer Nordrhein hatte mit einstweiligen Verfügungen von 2012 an durchgesetzt, dass DocMorris keine Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen durfte. Die Kammer hatte aus den Urteilen vollstreckt und mehrfach Ordnungsgeldbeschlüsse gegen DocMorris durchgesetzt – regelmäßig in sechsstelliger Höhe. Gezahlt hatte die Versandapotheke aber ebenso regelmäßig nicht. Weil es Schwierigkeiten mit der Vollstreckung gab, verjährten einige Ansprüche.
Doch in einem anderen Verfahren der Wettbewerbszentrale, in dem es auch um DocMorris-Boni ging, legte das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) die Boni-Frage dem Europäische Gerichtshof (EuGH) vor. Und die Luxemburger Richter entschieden im Oktober 2016 bekanntlich pro Versandhändler, danach setzten die niederländischen Versandapotheken wieder offensiv auf ihre Bonusmodelle.
Im Rückblick hält das DocMorris die Interventionen der Apothekerkammer Nordrhein für unangemessen und fordert Schadenersatz. Die Zur Rose-Tochter vertritt den Standpunkt, dass die Rx-Boni fälschlicherweise für unzulässig erklärt wurden und die Verbote damit von Anfang rechtswidrig waren. In diesem Fall kann laut Zivilprozessordnung Schadenersatz geltend gemacht werden, allerdings müssen der Schaden konkret beziffert und ein kausaler Zusammenhang nachgewiesen werden. Für den Zeitraum 2012 bis 2015 fordert die Tochter von Zur Rose von der AKNR Schadenersatz, weil diese die Geschäfte durch juristische Interventionen verhindert habe.
Die Apothekerkammer hält die Vorwürfe für unbegründet. Vor dem Landgericht Köln (LG) hatte sie 2012 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Richter sahen im „Arzneimittelcheck“ einen getarnten Rx-Bonus und verboten auch Abwandlungen des Rabattmodells der Zur Rose-Tochter. Das OLG Köln bestätigte die Entscheidungen in mehreren Verfahren. Auch der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte hatte schon entschieden, dass sich auch ausländische Versandapotheken an die deutsche Preisbindung halten müssen.
Bei einer ersten Verhandlung in der Schadenersatzklage hatte das Gericht im Februar angedeutet, dass es das Verfahren vorerst auf Eis legen könnte. Grund hierfür: Noch immer laufen andernorts separate Berufungsverfahren. Erst wenn dort die Rechtslage klarer ist, könnte das Düsseldorfer Gericht fortfahren.
Der schier endlose Streit zwischen der Apothekerkammer Nordrhein und DocMorris geht daher zunächst nur in die nächste Runde: Die Vorsitzende Richterin dürfte heute über das weitere Vorgehen entscheiden – ein Urteil noch am selben Tag ist sehr unwahrscheinlich.