Rx-Boni

DocMorris darf nicht mit ADAC ködern APOTHEKE ADHOC, 11.03.2014 15:29 Uhr

Rx-Boni um die Ecke: Die Versandapotheke DocMorris darf auch keine ADAC-Mitgliedschaften an das Einlösen von Rezepten koppeln. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Das Landgericht Köln hat eine weitere Bonus-Aktion von DocMorris für unzulässig erklärt: Die Versandapotheke darf keine Hotelgutscheine oder kostenlose ADAC-Mitgliedschaften verschenken, wenn ein Kunde einen Neukunden dazu bringt, Rezepte einzulösen. Weil die Niederländer auch nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung an der Aktion festgehalten hatten, hat das Gericht außerdem ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro verhängt.

Aus Sicht des Gerichts lag eine unsachgemäße Beeinflussung des Verbrauchers vor: Hotelgutschein im Wert von 150 Euro und eine einjährige ADAC-Mitgliedschaft stünden ersichtlich nicht im Verhältnis zu dem zu erwerbenden Produkt, heißt es zur Begründung. Ein Verstoß liege auch dann vor, wenn die Werbegabe nicht dem Kunden selbst, sondern einem Dritten gewährt würde.

Die Richter kritisierten, dass die Gewährung der Prämien an das Einlösen eines Rezeptes oder die Bestellung von rezeptfreien Medikamenten im Gesamtwert von mindestens 20 Euro geknüpft sei. DocMorris versuche damit, neue Kunden zu gewinnen und den eigenen Umsatz zu steigern.

Die Gewährung eines 5-Euro-Gutscheins für geworbene Neukunden für den Fall des erstmaligen Einlösens eines Rezeptes verstößt aus Sicht des Landgerichts ebenfalls gegen die Preisbindung nach dem Arzneimittelgesetz und gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Das Gericht hatte bereits Ende September eine einstweilige Verfügung gegen DocMorris erlassen. Weil DocMorris das gerichtliche Verbot vorsätzlich missachtet habe, sei ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro angemessen.

Die Richter hoffen offenbar, dass DocMorris es nach mehreren Strafzahlungen mit den Rx-Boni nun sein lässt: „Die Kammer hat von der Verhängung eines höheren Ordnungsgeldes (zunächst) abgesehen, da sie die Erwartung hegt, dass die Schuldnerin sich durch die bisher verhängten Ordnungsgelder von insgesamt 500.000 Euro und die inzwischen eingeleiteten Pfändungsmaßnahmen eines Besseren besinnt“, heißt es zur Begründung.