Herstellerabschlag

DocMorris darf abrechnen

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Die niederländische Versandapotheke DocMorris kann seit August wie jede andere Apotheke die Herstellerabschläge abwickeln. Die Celesio-Tochter ist mit Wirkung zum 1. August dem Rahmenvertrag nach §130a SGB V beigetreten. Der Vertrag regelt die Abrechnung mit den Rechenzentren inklusive Datenlieferung und Verwertungsverbot.

Der Rahmenvertrag ist zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und den Herstellerverbänden VFA, BPI, BAH, Deutscher Generikaverband und Pro Generika geschlossen. Die Vereinbarung ist zum Jahresanfang in Kraft getreten und hatte damit den alten Rahmenvertrag aus 2006 abgelöst. Zum Beitritt reicht eine Erklärung der Apotheke aus.

Den Beitritt zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V, in dem unter anderem die Aut-idem-Regelung und die Importquote geregelt sind, hatte DocMorris bereits im November 2008 erklärt. Die Vertragspartner, GKV-Spitzenverband und DAV, hatten daraufhin Bedingungen für den Beitritt ausländischer Versandapotheken vereinbart. Mit Wirkung zum 1. Februar hatte DocMorris erneut den Beitritt zum Rahmenvertrag erklärt.

Umstritten war aber, ob die Versandapotheke damit schon Anspruch auf Erstattung der Herstellerabschläge hat. Das genaue Procedere ist im Rahmenvertrag nach § 130a geregelt. Mit dem Beitritt zu diesem Vertrag dürften die Ansprüche jetzt auch rechtlich abgesichert sein. Einem Celesio-Sprecher zufolge hatte sich der Konzern bislang mit einigen Herstellern individuell geeinigt. Ob DocMorris an Forderungen aus den Vorjahren festhält, wollte der Celesio-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC nicht kommentieren.

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