Walter Hess zur Apothekenreform

DocMorris-Chef: pDL auch per Telepharmazie Laura Schulz, 08.07.2024 14:51 Uhr

DocMorris-Chef Walter Hess befürwortet die Stärkung der Telepharmazie im ApoRG. An anderen Stellen wünscht er sich jedoch Nachbesserungen. Foto: DocMorris
Berlin - 

„Ein wichtiger Impuls“ sei die Apothekenreform aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) – findet neben den Krankenkassen auch DocMorris-CEO Walter Hess. In einem Gastbeitrag beim „Tagesspiegel“ erklärt er, warum aus Sicht des Versenders vor allem der Aspekt der von Karl Lauterbach (SPD) vorgesehenen Telepharmazie zu befürworten sei. Hier gebe es aber noch Nachbesserungsbedarf, genauso wie in Sachen Gleichberechtigung für Versandapotheken.

„Die Zahl der Apotheken nimmt ab, und die Kapazitätsgrenzen bei der Bewältigung der Patientenbedürfnisse sind erreicht. Bis Ende des Jahrzehntes fehlen selbst nach defensiven Schätzungen mindestens 10.000 Apotheker in Deutschland. Zugleich ist (und bleibt) die finanzielle Lage der öffentlichen Hand und der Krankenversicherung angespannt“, sagt Hess und greift damit eine Statistik der Abda auf.

„Das in den fetten Jahren der Gesundheitspolitik gepflegte Procedere, Strukturen weitgehend unangetastet zu lassen, mit zusätzlichem Geld zu stabilisieren und sich so politischen Gegenwind zu ersparen, funktioniert nicht mehr“, bewertet Hess die Lage. Bundesgesundheitsminister Lauterbach gehe daher „ans Eingemachte“: Da mehr Geld nicht kommt, sollen die Mittel umgeschichtet, Vorgaben flexibilisiert „und effiziente Versorgungsformen gefördert“ werden.

Mehr Effizienz ist ein Punkt, der dem Versender-Chef gefällt. Genauso wie die vom Referentenentwurf dafür vorgesehene Telepharmazie. „Sie lindert den Fachkräftemangel, denn sie erlaubt eine optimale Allokation knapper Betreuungsressourcen, indem pharmazeutisches Fachpersonal ortsunabhängig den Bedarf von Patientinnen und Patienten in ganz Deutschland adressieren kann“, schreibt Hess in seinem Gastbeitrag. Dank E-Rezept, Versandapotheken oder dem Botendienst der Apotheken vor Ort sei hiermit für die Patient:innen das Optimum herausgeholt, besonders für die mobil Eingeschränkten oder Menschen in strukturschwachen Regionen sei das ein klarer Vorteil.

Telepharmazie-Definition geht nicht weit genug

Generell sei die „digital gestützte Betreuung“ zu befürworten, so Hess, da hier zumeist eine umfassende und gesicherte Medikationshistorie vorliege. „Wir brauchen sie deshalb als tragende zweite Säule der Versorgung.“ Doch auch Hess merkt an, was auch schon vielen Apotheker:innen sauer aufgestoßen ist – wenn auch mit anderen Hintergedanken: „Aber an etlichen Punkten ist der Entwurf noch nicht zu Ende gedacht: Er begrenzt Telepharmazie per Definition auf synchrone Videoverbindungen.“ Denn diese Definition des BMG beschneide „ohne Not die Möglichkeiten von synchroner wie asynchroner Kommunikation zwischen Heilberufler und Patient“.

Die geplante Ausweitung der Live-Verbindung zum pharmazeutischen Personal verhindere laut Hess beispielsweise, dass ein „Infoclip mit einem KI-generierten Avatar, der dem Patienten als Vorbereitung auf sein persönliches Videogespräch mit dem Apotheker dient“, ebenfalls als Telepharmazie angesehen wird. Zudem hätte man im gleichen Zuge auch die Telearbeitsplätze für pharmazeutisches Personal angehen können. „Wenn heute schon Ärzte per Telemedizin aus dem Homeoffice Patienten betreuen, warum sollen nicht auch PTA bestimmte Tätigkeiten von zu Hause durchführen können. Das Berufsbild würde dadurch attraktiver, eine ‚stille Reserve‘ am Arbeitsmarkt für Teilzeitbeschäftigte könnte gehoben und der Fachkräftebedarf besser gedeckt werden“, resümiert der DocMorris-Chef.

„Lauterbach beweist hier Pragmatismus“

Bei anderen Punkten ist Hess ganz beim BMG-Entwurf: Flexiblere Öffnungszeiten, mehr Zweigapotheken, Aufweichung der räumlichen Grenzen für Verbünde würden genauso zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung beitragen wie die angepassten Regeln für die Anwesenheit von Approbierten – „Lauterbach beweist hier Pragmatismus“, so Hess’ Urteil. Mit einem Aber, das als Thema den Versendern schon länger unter den Nägeln brennt: Mehr Pragmatismus bräuchte es nämlich auch hinsichtlich chronisch erkrankter Menschen, „die sich permanent um Folgerezepte kümmern“ müssten. Für Chroniker fordert Hess ein „Recht auf patientenindividuelle Verblisterung ihrer Arzneimittel“. Das funktioniere in anderen europäischen Ländern bereits bestens. „Eine große Chance zur Entlastung“ wäre das auch für die „fünf Millionen pflegebedürftigen Patienten in Deutschland und ihre Betreuungspersonen“.

Lauterbachs Umverteilungspläne mit dem Gedanken, dass es auf dem Land mehr Notdienste zu bewältigen, aber weniger Hochpreiser abzugeben gäbe, sieht allerdings auch der Versender-Chef kritisch. „Die ganze Vergütungsdebatte krankt schließlich daran, dass die tatsächliche Versorgungssituation sozialräumlich bisher nicht untersucht und keine Kriterien für eine flächendeckende Versorgung entwickelt wurden. Die braucht es längerfristig, um Versorgung gezielt zu steuern.“

pDL-Gelder und Botendienstgebühr auch für Versender

Schlussendlich fordert Hess noch einen Anteil am Fonds für die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) für die Versender. Der Topf sei schließlich durch die Vor-Ort-Apotheken kaum angetastet worden, daher nun der Ruf nach „Gleichberechtigung“: „Dienstleistungen wie die ‚erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation‘ müssen zukünftig auch telepharmazeutisch erbracht werden können. Und gleichwertige Leistungen müssen gleich vergütet werden“, befindet Hess.

Was Hess ebenfalls gerne ändern würde: die Botendienstgebühr der Apotheken. Diese schwäche immerhin die Präsenzapotheken mit Versandhandelserlaubnis, da der Versandweg für die Versender nicht vergütet werde. „Vor-Ort-und Online-Betreuung müssen gleichberechtigte Säulen der Versorgung werden. Sonst wird es Essig mit der Flächendeckung“, schließt Hess.