Juristisch war die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) in verschiedenen Rx-Boni-Verfahren erfolgreich gegen DocMorris. Doch die Versandapotheke zahlte die rechtskräftig verhängten Ordnungsgelder in siebenstelliger Höhe nicht. Die Kammer sprach deshalb auch bei der Landesregierung vor – wurde aber zweimal enttäuscht.
Als klar war, dass das Landgericht Köln die verhängten Ordnungsgelder nicht eintreiben konnte, wurde die AKNR auf zwei Ebenen aktiv: Sie schaltete einen Gerichtsvollzieher in den Niederlanden ein, der das Geld jetzt bei DocMorris eintreiben soll. Und sie klärte die Politik über das Gebaren der Versandapotheke auf.
AKNR-Präsident Lutz Engelen und Kammerjustiziarin Dr. Bettina Mecking waren Ende 2015 zusammen mit den Rechtsanwälte Dr. Morton Douglas und Dr. Joachim Wüst in Düsseldorf im Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) vorstellig geworden. Vom Ergebnis dieses Besuchs waren die Beteiligten allerdings enttäuscht.
Zwar habe die Leitungsebene des Ressorts von Garrelt Duin (SPD) die Meinung geteilt, dass niederländische Unternehmen nicht am deutschen Recht vorbei handeln könnten, doch passiert sei gar nichts, berichtet Wüst. „Die Reaktionen waren gleich Null“, so der Rechtsanwalt.
Zuvor hatte es die Kammer schon im Finanzministerium des Landes versucht. Mit Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hätte man sich gern auch einmal über die Umsatzsteuerproblematik ausgetauscht. Doch die Anfrage blieb Wüst zufolge gänzlich unbeantwortet.
Die Ignoranz der Politik verärgert auch Rechtsanwalt Douglas von der Freiburger Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen. Immerhin gehe es um beträchtliche Ordnungsgelder, die der Staatskasse zustehen. Einige der verhängten Strafen gegen die Zur Rose-Tochter sind schon verjährt. Dass Walter-Borjans am vergangenen Wochenende in einem Gastbeitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) für eine Vermögenssteuer wirbt, um die Staatskasse zu füllen, hat Douglas in diesem Zusammenhang besonders verärgert.
Noch mehr ärgert er sich aber über die Krankenkassen. Denn die arbeiteten weiter mit DocMorris zusammen, obwohl die Versandapotheke sich offensichtlich nicht deutschem Recht unterwerfen wolle. In deutlich kleineren Fällen seien die Kassen mit Retaxationen schnell dabei, moniert der Rechtsanwalt.
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