Die Versandapotheke DocMorris muss wegen ihrer Rx-Boni ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro zahlen. Das Oberlandesgericht Köln habe die sofortige Beschwerde der Zur Rose-Tochter zurückgewiesen, berichtet Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas. Er vertritt die klagende Apothekerkammer Nordrhein. Diese geht auch schon gegen das neue Bonus-Modell der Versandapotheke vor.
Nach dem Rx-Boni-Verbot hatte DocMorris auf eine Prämie umgestellt: Die Kunden erhielten dabei bis zu 15 Euro, wenn sie bei der Bestellung verschreibungspflichtiger Medikamente an einem Medikationscheck teilnahmen. Einen Euro Rabatt auf jede Rezeptzeile gab es außerdem.
Die Kammer hatte darin einen Verstoß gegen die Preisbindung gesehen und beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt. Weil DocMorris die Prämie weiter anbot, beantragte die Kammer ein Ordnungsgeld.
Das Landgericht Köln hatte im März einen vorsätzlichen Verstoß bestätigt und ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro verhängt. Dies wurde jetzt in zweiter Instanz bestätigt. DocMorris habe auf der eigenen Internetseite „noch geraume Zeit nach Zustellung der einstweiligen Verfügung“ unverändert für den Bonus geworben, heißt es im Beschluss.
Das Landgericht sei bei dieser Sachlage zu Recht von einer „vorsätzlichen Missachtung“ ausgegangen. Auch die beträchtliche Höhe des Ordnungsgeldes sei angemessen, angesichts der hohen wirtschaftlichen Bedeutung und einer von hohen Umsätzen geprägten Branche, heißt es zu Begründung. DocMorris kann gegen diese Entscheidung nur noch Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen.
Zwischenzeitlich hat DocMorris die Prämie umgestellt: Der 1-Euro-Bonus wurde gestrichen. Dafür erhalten die Kunden jetzt bis zu 20 Euro, wenn sie den Fragebogen zu ihren Medikamenten ausfüllen.
Auch gegen diese Variante hat die Apothekerkammer bereits eine einstweilige Verfügung erreicht. Die Kammer will den Druck offenbar hoch halten und hat weitere Ordnungsgeldverfahren in dieser Sache angestrengt. Entscheidungen hierzu gibt es aber noch nicht.
Sollte die Versandapotheke weiter an den Boni festhalten, könnte es teurer werden: Die Gerichte können je nach Schwere und Renitenz pro Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängen.
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