Umsatzabhängige Provisionen

DocMorris: BGH erlaubt Prozente für Plattformen Patrick Hollstein, 27.02.2025 15:28 Uhr

Berlin - 

Apotheken dürfen keine Verträge eingehen, mit denen Dritte am Umsatz oder Gewinn beteiligt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt DocMorris jedoch, für Transaktionen auf seiner Plattform eine umsatzabhängige Provision zu vereinnahmen – jedenfalls solange die Unabhängigkeit der beteiligten Apothekerinnen und Apotheker nicht gefährdet ist. Und auch E-Rezepte dürfen über die Plattform eingesammelt werden.