Im Rechtsstreit um den Automaten der Versandapotheke DocMorris will das Landgericht in Mosbach am 15. Februar ein weiteres Urteil sprechen. Nach einer Anhörung beider Seiten habe das Gericht diesen Termin festgesetzt, sagte eine Sprecherin. Die Richter hatten kürzlich eine einstweilige Verfügung zur Schließung des Automaten bestätigt.
Bei der heutigen Anhörung hatten drei Vor-Ort- und ein Versandapotheker betont, die in dem Ort Hüffenhardt praktizierte Abgabe von Arzneimitteln sei aus ihrer Sicht wettbewerbswidrig. Die Abgabe sei nur in einer Apotheke oder durch Versandhandel einer Apotheke zulässig. Beides sei bei dem Automaten nicht der Fall.
DocMorris argumentiert hingegen, es handele sich bei dem Geschäft mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln um Versandhandel.
Die Anhörung war eine von mehreren in Mosbach. Auch der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hatte vor dem dortigen
Landgericht einen Stopp für den Automaten gefordert. Der Verband hält die Anlage für einen Wettbewerbsverstoß. Dem widerspricht DocMorris.
Das Unternehmen verkauft nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in Hüffenhardt. Dazu geben DocMorris-Mitarbeiter in den Niederlanden das Medikament per Knopfdruck frei. Beraten wird per Videochat.
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