DocMorris muss seine Filialapotheke in Saarbrücken unverzüglich schließen. Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dienstag widerrief das saarländische Gesundheitsministerium am Freitag die im Juni 2006 erteilte Betriebserlaubnis für die Apotheke. Das teilte das Ministerium in Saarbrücken mit.
Der Bescheid sei dem Unternehmen bereits zugestellt, das Geschäft müsse sofort schließen. Die obersten EU-Richter hatten in dem Urteil das deutsche Recht bestätigt, nach dem nur Apotheker Apotheken betreiben und maximal drei Filialen besitzen dürfen.
Nach dem Urteil sei das Ministerium zu diesem Schritt verpflichtet gewesen, sagte ein Sprecher des Hauses. DocMorris habe allerdings die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Verfügung einzulegen. Die Betriebserlaubnis sei aber mit Beginn des Samstags erloschen. Am Montag würden Beamte zudem überprüfen, ob der Verfügung Folge geleistet würde.
Noch am Mittwoch hatte Wolfgang Schild (CDU), Staatssekretär im saarländischen Gesundheits- und Justizministerium in einem Video-Interview mit APOTHEKE ADHOC angekündigt, man werde das Urteil des Verwaltungsgerichts Saarbrücken abwarten. Nach der Entscheidung des EuGH wäre die Sache zu dem Gericht zurückgegangen, das sich mit dem Fall ursprünglich an Luxemburg gewandt hatte.
Das vollständige Video-Interview finden Sie unter:
www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Videos/
APOTHEKE ADHOC Debatte