Neue Werbekampagne

DocMorris: 10 Euro für erstes E-Rezept

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Berlin -

„Direkt 10 Euro sparen beim ersten E-Rezept!“ So wirbt DocMorris – ganz ähnlich wie Mitbewerber Shop Apotheke – für den digitalen Einlöseweg mit der eigenen App. Das Werbefoto wirft allerdings Fragen auf: Soll die Gesundheitskarte via Kamera-App gescannt werden?

Verifizieren, Karte ans Handy halten – und das E-Rezept wird via NFC übertragen – so funktioniert CardLink. Aktuell spendiert DocMorris laut aktueller Werbekampagne 10 Euro Sofortrabatt fürs Einlösen des ersten E-Rezepts. Bislang gab es nur einen nachträglichen und umständlich zu erhaltenen Gutschein beim Probe-Scan der eGK.

Der niederländische Versender gibt im Kleingedruckten an, dass ein Kundenkonto und die Smartphone-App erforderlich sind. Der Gutschein ist einmalig auf den Großteil des Gesamtsortiments einlösbar. Zusätzliche Rabatte werden nicht gewährt, die Aktion läuft noch bis Ende August. Der Gutschein kann nur für digitale Einlösungen von gültigen Kassenrezepten in der DocMorris-App verwendet werden, nicht für Privatrezepte, Rezepturen oder Freitextverordnungen.

Neuer Einlöseweg?

„Einfach Karte scannen & Medikamente online bestellen“, heißt es in der Kampagne. Dazu wird ein Smartphone gezeigt, auf dessen Display ein grüner Rahmen eingeblendet wird, in dem sich eine eGK befindet. Das suggeriert: Die Karte kann via Kamera des Smartphones eingelesen werden. Dazu schreibt der niederländische Versender: „Ab sofort können Sie Ihre E-Rezepte papierlos mit Ihrer Gesundheitskarte bei uns einlösen. Nutzen Sie einfach unsere DocMorris-App zum Scannen Ihrer Gesundheitskarte.“

„Nein, mit der Kamerafunktion muss nichts gescannt werden. Das ist unglücklich dargestellt“, erklärt der Kundenservice. Auch führe ein Foto der eGK nicht zum 10-Euro-Gutscheincode; das sei bereits nachgefragt worden. Die eGK sei wie gewohnt durch das Anlegen an das Smartphone zu scannen. Geschehe dies erstmalig, erhalte man den Rabatt.

Kein Sofortrabatt

Auch der Werbeslogan „Direkt 10 Euro sparen beim ersten E-Rezept“ entpuppt sich als Trugschluss. Der Kundenservice erklärt, dass auch bei der aktuellen Kampagne erst im Nachhinein ein Gutscheincode an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse zugesendet werde. „Der Gutscheincode ist für die nächste Bestellung ab einem Mindesteinkaufswert von 39 Euro einlösbar. Der angegebene Rabattcode ist bei der aktuellen Bestellung mitanzugeben, damit sie den 10-Euro-Gutscheincode nach erfolgreichem Scan per E-Mail zum Einlösen für die nächste Bestellung erhalten.“

Diese Informationen fehlen für die aktuelle Kampagne. Zwar taucht ein Mindesteinkaufswert in den elf Fußnoten der Aktionswebsite auf. Dieser bezieht sich allerdings nur auf den eGK-Probescan.

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