Apothekenpflicht

dm und Rossmann nehmen NAC aus Regalen

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Berlin -

Die Drogeriekette dm darf ihren NAC-haltigen Hustenlöser künftig nicht mehr verkaufen. Nach Angaben des Generikaherstellers Hexal hat die Kette eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Betroffen ist auch Konkurrent Rossmann, der ebenfalls einen Hustenlöser mit NAC im Sortiment hat und deshalb von Hexal abgemahnt wurde.

 

dm verkauft die Brausetabletten bislang unter dem Namen „Hustenlöser NAC akut“. Weil der Wirkstoff N-Acetylcystein (NAC) in Arzneimitteln apothekenpflichtig ist, wurde das Produkt als diätetisches Lebensmittel angeboten. Die Drogeriekette hatte sich auf eine Ausnahmeliste zur Diätverordnung (DiätV) berufen, wonach NAC in Produkten für bilanzierte Diäten verwendet werden darf.

Diese Einschätzung hatte allerdings die zuständige Aufsichtsbehörde kritisch gesehen und eine Klarstellung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gefordert. Einer Klärung auf diesem Weg ist Hexal mit seiner Abmahnung nun zuvorgekommen. Eine Stellungnahme wollte die Drogeriekette hierzu nicht abgeben.

Rossmann wird seinen „Hustenlöser akut“ der Hausmarke Altapharma ebenfalls vom Markt nehmen, wie ein Sprecher auf Nachfrage bestätigte. Demnach wurde mit Hexal eine Abverkaufsfrist bis April vereinbart. Ein ausführliches Statement will Rossmann morgen veröffentlichen.

 

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