Bundesverwaltungsgericht

dm in letzter Instanz

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Zur Stunde beraten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über das Arzneimittelgeschäft der Drogeriekette dm. Nach der mündlichen Verhandlung habe sich der Senat zur Beratung zurückgezogen, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Ein Urteil wird für den späten Nachmittag erwartet.

Die Stadt Düsseldorf hatte dm 2004 untersagt, in den Filialen Rezepte an so genannten Pharma Punkten zu sammeln und die bestellten Arzneimittel an die Kunden auszugeben. Dagegen zog das Unternehmen vor Gericht und bekam vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im November 2006 recht. Die Stadt Düsseldorf legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein und erzwang so eine erneute Überprüfung vor dem Bundesgericht.

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