DIMDI gegen Pillen-Flatrate aus Holland Alexander Müller, 13.01.2012 14:47 Uhr
Kunden diverser Bestellportale der niederländischen „Apotheek Nieuweschans“ können über das „Pillenabo“ mit einem einzigen Rezept immer wieder neue Arzneimittel bestellen. In Deutschland ist das verboten, doch von den Behörden fühlt sich niemand zuständig. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) will der Versandapotheke nun wenigstens das Sicherheitslogo entziehen.
Die Versandapotheke wirbt damit, dass bei ihr Rezepte – etwa für die Antibabypille – „im Prinzip unbegrenzte Gültigkeit“ haben. Wenn die 6-Monats-Packung aufgebraucht ist, wird automatisch die nächste verschickt. Einen Monat vor dem Termin erfolgt eine Ankündigung per E-Mail oder SMS. Zum Kündigen reicht laut Angebot eine „Aktivierung der Stoppfunktion auf Deiner persönlichen Aboseite“.
Das DIMDI kontert, dass die wiederholte Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf dasselbe Rezept nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) unzulässig ist. Das Institut wirft der „Apotheek Nieuweschans“, die auch hinter den Portalen Directapotheke, Apo AG, Apons und Bonimed (Apotheke für den Mann, Apotheke für die Frau) steht, in einem mehrseitigen Schreiben weitere Verstöße gegen das deutsche Arzneimittelrecht vor: So dürften Rx-Medikamente nach dem Heilmittelwerbegesetz grundsätzlich nicht abgebildet werden, moniert das DIMDI. Die Versandapotheke soll die Rechtsverstöße korrigieren.
Doch in Nieuweschans, einen Steinwurf hinter der deutsch-niederländischen Grenze, will man nur in Teilen nachgeben. Die Bilder der Rx-Präparate sollen demnächst verschwinden, kündigt Firmensprecher Jens Apermann an. Doch was die Dauerrezepte betrifft, gibt sich der Unternehmer hartleibig: „Das DIMDI richtet sich rein nach deutschem Recht, aber das ist europarechtlich überholt. Für uns gilt das niederländische Recht und danach sind die Rezepte gültig.“ Bestimmte Werbeaussagen will Apermann künftig trotzdem weglassen.
Wenn die Versandapotheke an ihrem „Pillenabo“ festhält, dürfte sie zum Monatsende mit ziemlicher Sicherheit das DIMDI-Logo verlieren. Damit kennzeichnet das Institut sichere Versandapotheken. Während deutsche Versender automatisch an das DIMDI gemeldet werden, ist eine Registrierung für ausländische Anbieter freiwillig. Auf Wunsch der Apotheke platziert das Institut sein Logo auf der Homepage der Apotheke, damit Verbraucher die Seriosität der Seite überprüfen können. 2800 Versandapotheken sind insgesamt registriert, aber nicht alle lassen sich das Logo installieren.
Bei Verstößen kann das DIMDI sein Logo selbständig wieder entfernen. Das ist bislang aber noch nie vorgekommen. Die Apotheek Nieuweschans würde es Apermann zufolge darauf ankommen lassen: „Dann würden wir das Logo eben weglassen“, sagt Apermann mit Bezug auf den Streit um das „Pillenabo“. „Das DIMDI kann uns ja nicht zwingen gegen niederländisches Recht zu verstoßen.“
Das ist das Problem des DIMDI: Es kann die Apotheken zu überhaupt nichts zwingen, weil das Institut keine Überwachungsbehörde ist. Verstöße werden lediglich weitergeleitet, an das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das Zollkriminalamt (ZKA) oder die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG). Die formale Aufsicht über niederländische Apotheken haben aber die dortigen Behörden.