Krankenhäuser

Gericht erlaubt Kliniksubvention

, Uhr aktualisiert am 27.12.2013 16:44 Uhr
Berlin -

Städte und Kreise dürfen ihren finanziell klammen Krankenhäusern weiter mit Zuschüssen unter die Arme greifen. Das Landgericht Tübingen hatte in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung keine Einwände gegen diese bundesweit bei Hunderten Kliniken üblichen Subventionen.

Damit ist eine Musterklage des Bundesverbandes deutscher Privatkliniken (BPK) gegen den Landkreis Calw in erster Instanz gescheitert. Es gilt aber als sicher, dass der Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für die Krankenhausfinanzierung in Deutschland erst vom Bundesgerichtshof endgültig entschieden wird.

Es geht um die weit verbreitete Praxis, dass Kommunen ihren Krankenhäusern bei Verlusten Zuschüsse aus Steuergeld überweisen. Die privaten Kliniken, die ohne solche Hilfen auskommen müssen, sehen sich dadurch benachteiligt und pochen auf die strengen EU-Wettbewerbsregeln.

Doch die 5. Zivilkammer in Tübingen sah in den Subventionen keinen Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Kommunale Krankenhäuser seien ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, heißt es in dem Urteil. Der Kreis sei zum Wohle seiner Bürger verpflichtet, die Kliniken zu betreiben.

Während sich ein privater Betreiber von einem unrentablen Krankenhaus trennen könne, habe der Kreis diese Möglichkeit nicht. Dadurch würden die kommunalen Kliniken zu einer besonderen Leistung der staatlichen Daseinsfürsorge und müssten laut EU-Recht nicht den Kräften des freien Marktes überlassen werden. Deshalb handele es sich bei staatlichen Zuschüssen in diesem Fall nicht um eine verbotene Wettbewerbsverzerrung, so die Richter.

Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) begrüßte das Urteil. „Krankenhäuser sind keine gewöhnlichen Wirtschaftsunternehmen. Sie erfüllen einen Auftrag, der ihnen gesetzlich auferlegt ist“, sagte Verbandschef Bernhard Ziegler. Der Calwer Landrat Helmut Riegger (CDU), der in dem Musterprozess die Interessen von Hunderten Kliniken in Deutschland vertritt, sagte, die Privatkliniken seien „auf der ganzen Linie gescheitert, die deutsche Krankenhausfinanzierung aus den Angeln zu heben“.

Der unterlegene Verband der Privatkliniken zeigte sich enttäuscht. „Wir halten an unserer Rechtsauffassung fest und sehen in den Subventionen rechtswidrige Beihilfen, die den Wettbewerb verzerren“, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Ob der Verband weitere rechtliche Schritte einleiten wird, wollte er noch nicht sagen. Der Vorsitzende Richter in dem Tübinger Prozess hatte allerdings gesagt, aus den Schriftsätzen gehe hervor, dass den Privatkliniken an einem grundsätzlichen Urteil in höchster Instanz gelegen sei.

Insgesamt gibt es in Deutschland gut 2000 Krankenhäuser mit etwas mehr als 500.000 Betten. Der Staat ist dabei der mit Abstand wichtigste Klinikbetreiber: 48 Prozent aller Betten standen 2012 nach Angaben des Statistischen Bundesamts in öffentlichen Kliniken, die meist von Kreisen und Städten betrieben werden.

Hinter 34 Prozent der Betten standen gemeinnützige Träger wie die Kirchen oder das Rote Kreuz. 18 Prozent der Betten sind in Krankenhäusern von gewinnorientierten Klinikkonzernen. Doch der Anteil der Privaten steigt seit Jahren rasant an: Während die öffentlichen Kliniken laut Statistischem Bundesamt von 2006 bis 2011 rund 7 Prozent ihrer Betten abbauten, stockten private Klinikbetreiber um 20 Prozent auf.

Wir stark sich der Staat als Krankenhausbetreiber engagiert, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So waren 2012 in Bayern 48,4 Prozent der Kliniken in öffentlicher Hand, in Berlin waren es nur 2,5 Prozent.

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