Ein neuer Streit zwischen Herstellern droht auf dem Rücken der Apotheker ausgetragen zu werden: Veniapharm hat die Firma Doppler Health wegen des Produkts Migra 3 abgemahnt. Das Münchener Unternehmen hat die geforderte Unterlassungserklärung aber nicht abgeben: Der Streit werde wahrscheinlich vor Gericht enden, sagt Kristin Doppler. Bislang seien etwa zehn Apotheken und mehrere Großhändler betroffen.
Veniapharm hatte die Abmahnung Mitte Oktober an den Hersteller geschickt. Seither hätten sich Apotheken in Düsseldorf und München sowie die Großhändler Sanacorp, Phoenix und Alliance Healthcare gemeldet, sagt Doppler. Wer von Veniapharm angeschrieben werde, solle vorerst nicht reagieren, sondern Kontakt mit Doppler suchen: „Wir werden die Kosten für die Apotheken übernehmen.“
Doppler Health bietet das Q10-Produkt Migra 3 als ergänzende bilanzierte Diät an. Das Produkt soll laut Hersteller zur gezielten diätetischen Behandlung des besonderen, ernährungsmedizinisch bedingten Nährstoffbedarfs bei Migräne angewendet werden.
In der Abmahnung kritisiert Veniapharm, dass keine placebo-kontrollierte, randomisierte Doppelblind-Studie mit signifikantem Ergebnis (Goldstandard-Studie) vorliegt. Der Wettbewerber fordert Doppler Health auf, Migra 3 nicht mehr wie derzeit in Verkehr zu bringen oder vertreiben zu lassen. Auch die Werbung soll untersagt werden.
Die Unterlassungserklärung hätte Doppler Health in der vergangenen Woche abgeben müssen. Doch das Unternehmen sieht sich laut eigenen Angaben im Recht und will notfalls vor Gericht ziehen. Von Veniapharm und der beauftragten Kanzlei Beyerlein war bislang keine Stellungnahme zu erhalten.
Doppler Health ist 2011 aus dem Unternehmen Complen Health entstanden. Geschäftsführer sind Dr. Margarete Doppler und Volker Reiprich. Migra 3 ist das Hauptprodukt, zusätzlich wird das Nahrungsergänzungsmittel Basics 35 angeboten. Die Firma vertreibt die Präparate über Apotheken und über einen eigenen Shop im Internet.
Veniapharm mit Sitz in Grünwald bei München wird von Lutz Kortmann geführt und war zuvor schon gegen Weber & Weber aktiv geworden. Wegen angeblich unzureichender Umsetzung der Health-Claims-Verordnung war Beyerlein bereits im Auftrag von Alpenland und DS Vital gegen die Firma Orthomol vorgegangen. Die früheren Fälle endeten jeweils mit einer Einigung der Hersteller.
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