Depotverträge

Wala lässt Versender zappeln Alexander Müller, 31.10.2013 12:13 Uhr

Wala lässt warten: Nach dem Kartellverfahren warten viele Versandapotheken auf einen neuen Depotvertrag von Dr. Hauschka. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Ende Juli hatte das Bundeskartellamt gegen den Kosmetik- und Arzneimittelhersteller Wala ein Bußgeld von 6,5 Millionen Euro verhängt. Es ging um die vertikale Preisbindung bei der Produktserie Dr. Hauschka. Jetzt arbeitet Wala an einem neuen Depotvertrag – mit der Belieferung von Versandapotheken tut sich das Unternehmen aus dem schwäbischen Bad Boll aber offenbar noch immer schwer.

Viele Versandapotheken waren über Jahre nicht von Wala beliefert worden, weil sie die Bedingungen des Herstellers nicht akzeptierten. Doch mit dem Abschluss des Kartellverfahrens hoffen die Versender auf neue Verträge. Mehrere Anbieter sind diesbezüglich bei Wala vorstellig geworden.

In den Antwortschreiben des Herstellers heißt es, der neue Depotvertrag werde derzeit noch erstellt. Voraussichtlich Anfang 2014 soll er stehen. Die Apotheken müssen dann bestimmte Zulassungskriterien erfüllen, um als „Repräsentant“ der Marke autorisiert zu werden. Bis das Werk steht, werden nicht alle Versandapotheke beliefert.

Ein Versender hatte bereits im August wegen einer Belieferung mit Hauschka-Produkten bei Wala angefragt. Die Versandapotheke fühlt sich hingehalten, zumal ihr der Hersteller keine große Hoffnungen machte: Die Apotheke könne im neuen Jahr einen Mustervertrag anfordern und danach selbst entscheiden, ob eine erneute Anfrage sinnvoll sei, heißt es in dem Schreiben.

Eine andere Versandapotheke erhielt zur Antwort, sie habe auch ohne Depotvertrag in der Vergangenheit immer wieder „inoffiziell“ Produkte von Hauschka angeboten. Dies entspreche nicht der Auffassung eines Repräsentanten dieser Marke im Hause Wala. Eine Autorisierung komme daher aktuell nicht infrage. Auch hier wird auf den Vertrag im neuen Jahr verwiesen.

In dieser Vereinbarung wird es offenbar besondere Anforderungen an die Präsentation der Produkte geben. Die Versender werden schon heute darauf hingewiesen, dass sie womöglich ihren Internetauftritt überarbeiten müssen, wenn sie einen Vertrag schließen möchten. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Versender keinesfalls: Namhafte Anbieter führen schon heute die hochwertigen Kosmetikprodukte im Sortiment.

Einen anderen Weg hat die Deutsche Internetapotheke eingeschlagen: Sie will Wala auf Schadenersatz verklagen. Die Versandapotheke hat alle Buchhaltungsdaten aus der Zeit der Liefersperre ausgewertet und bereitet jetzt ein Verfahren gegen den Hersteller vor. Möglicherweise noch in diesem Jahr soll es losgehen.