Deal: Apothekerin zahlt 34.000 Euro an Pharmatechnik Alexander Müller, 09.03.2018 14:01 Uhr
Am Ende hat man sich doch noch geeinigt: Pharmatechnik besteht nicht auf Zahlung der kompletten Leasinggebühr, dafür stottert die Apothekerin dem Softwarehaus den Rest ab – ohne noch Leistungen in Anspruch zu nehmen. Vor dem Landgericht München II haben die Parteien einen Vergleich geschlossen.
Die Apothekerin aus Baden-Württemberg war mit ihrem EDV System XT von Pharmatechnik nicht mehr zufrieden und wechselte den Anbieter. Doch das Softwarehauses verwies auf den bis 2020 geschlossenen Vertrag, einen Grund für eine fristlose Kündigung gebe es nicht. Das sah die Apothekerin anders. Die nach ihrer Darstellung nicht behobenen Probleme etwa bei der Kassenkennung rechtfertigten aus ihrer Sicht eine fristlose Kündigung.
Schließlich traf man sich vor Gericht. Vor dem Amtsgericht Starnberg wurde zunächst über die Miete für Februar und März 2017 gestritten, im Kern ging es aber um Forderungen von Pharmatechnik in Höhe von 67.000 Euro. Das Gericht gab Pharmatechnik recht: Die Apothekerin habe sich zwischen der Übernahme der Apotheke und dem neuen Vertragsabschluss mit der Funktionsweise des Systems auseinandersetzen können, heißt es in der Urteilsbegründung. Zudem sei ihr IXOS vorgestellt worden, sie habe sich dennoch für einen neuen Vertrag zu dem alten System entschieden.
Die Apothekerin ging in Berufung. Zwar teilte das Landgericht II in der mündlichen Verhandlung im Oktober 2017 ihre Auffassung, dass sie nicht zu einem Umstieg auf IXOS gezwungen werden könne. Allerdings schlug das Gericht nun einen Vergleich von 62 zu 38 zu Ungunsten der Apothekerin vor. Das hätte immer noch eine Zahlung von 42.000 Euro bedeutet.
Die Inhaberin hätte nun noch einen Gutachter beauftragen können, der die mutmaßlichen Mängel des Systems feststellen und bewerten sollte. Doch das Gericht bat die Parteien noch einmal um Vergleichsgespräche, bevor der Sachverständige beauftragt wurde. Und schließlich fand man eine Einigung, bei der Pharmatechnik symbolisch als Sieger vom Platz geht: Die Apothekerin zahlt 51 Prozent der ursprünglichen Summe, rund 34.000 Euro, allerdings in monatlichen Raten zu je 500 Euro.
Sie hatte die Apotheke 2013 gekauft und von ihrer Vorgängerin auf das EDV-System übernommen, damit sich das Team nicht auf eine neue Warenwirtschaft einstellen musste. Im Mai 2015 führten Nachbesserungen zu einer Vertragsverlängerung bis Ende 2020, bei monatlichen Kosten von knapp 1500 Euro. Normalerweise stellt Pharmatechnik die Kunden bei solchen Gelegenheiten auf das neuere System IXOS um. Doch das wollte die Apothekerin nach einer Präsentation nicht.
Anfang 2016 traten dann Probleme mit der Erfassung der Kassenkennung auf: Die AOK Baden-Württemberg benutzt für ihr Hausarztmodell ein eigenes Institutionskennzeichen (IK). Weil die Software das offenbar nicht unterscheiden konnte, mussten einige Kunden zu Unrecht eine Zuzahlung leisten. Der Fehler fiel in der Apotheke erst auf, nachdem sich Kunden beschwert hatten, dass sie im Nachbarort nie zahlen müssten.
Da die Probleme der Apothekerin zufolge bis in den November nicht behoben waren, setzte sie dem Softwarehaus eine Frist bis zum Jahresende. Mitte Dezember habe sie die Information erhalten, nun sei alles „repariert“. Allerdings seien danach andere IK fehlerhaft gewesen, berichtet die Inhaberin. Zudem seien die Korrektur-Ausdrucke der BtM-Kartei ohne nachvollziehbares System nummeriert worden, weshalb sie mit Sorge auf die nächste Kontrolle des Pharmazierats blicke. Probleme habe es auch bei der elektronischen Rezeptkontrolle gegeben. Schulungen zu XT seien überhaupt nicht mehr angeboten worden. Schließlich hatte sie gekündigt sie und war zu Prokas gewechselt.