APOSCOPE

Das Kreuz mit den Pflegehilfsmitteln

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Berlin -

In der Apotheke bedeutet es einigen Aufwand, Patienten mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zu versorgen. Genehmigungen müssen eingeholt und die Lieferung dokumentiert werden. Eine Umfrage von APOSCOPE im Auftrag des Rechenzentrums NARZ/AVN zeigt, wo der Schuh drückt und was vielleicht Abhilfe schaffen könnte.

Etwas mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Teilnehmer gab an, monatlich bis zu zehn Pflegehilfsmittel zum Verbrauch abzurechnen. Bei 28 Prozent der Befragten sind es zwischen 10 und 19. Etwas mehr als jeder Zehnte (11 Prozent) geben jeden Monat bis zu 49 Hilfsmittel ab, bei einer Minderheit von 3,9 Prozent sind es sogar mehr als 50. 4,3 Prozent der Befragten konnte zu dieser Frage keine Angabe machen.

Unter den Berufsgruppen verteilt sich die Abgabe der Pflegehilfsmittel relativ einheitlich. Auffällig ist jedoch, dass in Apotheken mit einem hohen Absatz der Anteil der PTA steigt, die sich um diesen Bereich kümmern.

Der Aufwand für die Abgabe von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wird von knapp einem Viertel (24,6 Prozent) als „hoch“ bewertet, die Mehrheit von 62 Prozent stufte den Aufwand als mittelgroß ein. Nur eine Minderheit von 12,1 Prozent bewertet den Aufwand als „gering“.

Zwei Tätigkeiten werden dabei als besonders aufwendig eingestuft: Das Ausfüllen der Belege (65 Prozent) liegt hauchdünn vor der Verwaltung der Vorgänge (64 Prozent). Das liegt an der Gruppe der befragten PTA, die bei der Mehrfachantwort doch etwas deutlicher zum Ausfüllen (69 Prozent) als aufwändigste Tätigkeit tendierten als zur Verwaltung (60 Prozent). Bei Inhabern, Filialleitern und angestellten Apothekern sind die Verhältnisse umgekehrt, allerdings deutlich knapper.

Für das NARZ interessant: Nur 18 Prozent der Befragten kennen Lösungen zur elektronischen Erstellung und Verwaltung von Pflegehilfsmittelbelegen. Hier muss das Rechenzentrum – ebenso wie andere Anbieter – seinen Service noch etwas bekannter machen. Die bekanntesten Lösungen in dieser Teilgruppe sind die von Pharmatechnik (25,5 Prozent) und NARZ/AVN (23,6 Prozent).

Aber wären die Apotheker auch bereit, für eine technische Lösung Geld in die Hand zu nehmen? Die Teilnehmer sind eher skeptisch: 57 Prozent würden keine Gebühr für eine Vereinfachung bei der Bearbeitung von Pflegehilfsmitteln bezahlen. Immerhin 16 Prozent wären hierzu bereit und 27 Prozent sind noch unentschlossen.

Die APOSCOPE-Umfrage wurde im Auftrag der Gesellschaft für Informations- und Datenverarbeitung Rechenzentrum (GfI) erstellt, die zum Rechenzentrum NARZ/AVN gehört. An der Befragung nahmen im April 305 Inhaber und Angestellte teil, davon insgesamt 202 Apotheker.

In der NARZ-Software Pflegehimidigital können beispielsweise die Genehmigungsanträge zur Kostenübernahme und die Erklärungen zum Erhalt der Pflegehilfsmittel zur Abrechnung verwaltet werden. Anträge können sofort ausgedruckt und zur Genehmigung an die Pflegekasse geschickt werden. Bei positivem Bescheid werden das Genehmigungsdatum und die entsprechenden Artikel hinterlegt.

Der Auftrag sowie eine Kopie der Genehmigung könne dann beim Rechenzentrum eingereicht werden. Die Abrechnungsfrist für Pflegehilfsmittel beträgt zwölf Monate. Die Software weist auch darauf hin, wenn der Freibetrag von monatlich 40 Euro überschritten wurde. Bis zu dieser Summe erstatten die Pflegekassen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Benötigt der Kunde mehr, muss er die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen.

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