Darlehensverträge

Apobank entgeht der Zinsfalle Alexander Müller, 27.12.2013 08:55 Uhr

Einseitig begünstigt? Die Apobank hat Probleme wegen Zinsanpassungklauseln in Darlehensverträgen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) kommt offenbar

um hohe Zinsnachzahlungen herum. Obwohl mehrere Gerichte ältere

Zinsanpassungsklauseln der Genossenschaftsbank für unwirksam erklärt

haben, rechnet man in Düsseldorf nicht mit weiteren Klagen der

Apotheker. Die Verträge wurden zwischenzeitlich angepasst und ältere

Ansprüche sind vermutlich verjährt.

In früheren Verträgen mit variablen Zinsen gab es bei der Apobank häufig folgende Klausel: „Die Bank ist berechtigt, die Konditionen – insbesondere bei Änderung des Geld- und Kapitalmarktes – zu senken oder zu erhöhen.“

Diese Formulierung wurde von verschiedenen Gerichten untersagt, da sie nicht nur zu unbestimmt sei, sondern die Bank einseitig begünstige: Eine Pflicht zur Anpassung der Zinsen zu Gunsten des Kunden sei nicht enthalten, so die Kritik.

In der Praxis wurden die Zinsen tatsächlich einseitig zu Lasten der Apotheker angepasst. Die Apobank wurde in mehreren Fällen zur Neuberechnung der Zinsen und Rückzahlung verpflichtet. Dabei sollten sich die Düsseldorfer an den Referenzzins halten: Verändere sich dieser zum Stichtag um mehr als 0,2 Prozentpunkte, müsse die Bank den Zinssatz gerundet in 1/8-Prozentschritten zum Beginn des neuen Quartals anpassen.

2010 wurde die Apobank vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) zu einer Rückzahlung von rund 50.000 Euro an einen Kunden verpflichtet. Zwischenzeitlich hatten weitere Kunden ihre Zinsvereinbarungen von Sachverständigen überprüfen lassen. Auch in anderen Fällen ging es um fünfstellige Beträge.

Das Problem hat nicht nur Apobank – unwirksame Zinsanpassungsklauseln ziehen sich durch die gesamte Bankenlandschaft. Allerdings steht die Apobank als größte deutsche Genossenschaftsbank schnell im Fokus der Kritik. Eine letztinstanzliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gibt es noch nicht.

Die meisten kritischen Zinsanpassungen dürften mittlerweile ohnehin verjährt sein: Ansprüche bei der Neuberechnung von Zinsen müssen normalerweise innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. In Ausnahmen beträgt die Frist zehn Jahre. Zudem sind die Nachberechnungen aufwändig.

Sehr engagiert hatte sich beim Thema Zinsanpassungen Rainer Härtl. Sein Kreditsachverständigenbüro aus dem fränkischen Selb betreute nach eigenen Angaben auch zahlreiche Kunden der Apobank und informierte regelmäßig über den Fortgang der Verfahren. Doch Härtl ist vor wenigen Wochen verstorben, die Zukunft des Büros ist ungewiss.

In neueren Verträgen orientiert sich die Apobank ohnehin am Euribor (Euro InterBank Offered Rate) als Referenzzins. Daher rechnet man in Düsseldorf auch nicht mit weiteren Klagen: „Wir haben keinen signifikanten Anstieg registriert und erwarten auch keinen“, sagte eine Sprecherin.