Verbraucherschützer gegen Stada

Daosin: Ärger wegen Werbeaussagen

, Uhr
Berlin -

Stada hat Ärger wegen seiner Werbung für Daosin. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Hersteller abgemahnt, weil Aussagen zur Wirkung des Nahrungsergänzungsmittels bei Histaminintoleranz nicht belegt seien.

Menschen mit Histaminintoleranz vertragen bestimmte Lebensmittel wie Käse oder Rotwein nicht. Sie leiden nach dem Verzehr zum Beispiel unter Hautausschlag, Bauchschmerzen oder Durchfall. Als einfache Lösung für die Beschwerden werben manche Hersteller für Nahrungsergänzungsmittel mit Diaminoxidase, kurz DAO. Das Enzym wird auch vom Körper selbst im Darm gebildet und spaltet den Botenstoff Histamin, sodass dessen Aufnahme in den Blutkreislauf verhindert wird.

Werden die Tabletten vor dem Essen geschluckt, können Betroffene angeblich unbeschwert alles genießen, was Histamin enthält – so suggeriert es jedenfalls die Werbung. Ausreichend wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit der DAO-Produkte gibt es laut Verbraucherzentrale NRW aber nicht. Die Wirksamkeit bei einer Histaminintoleranz sei wissenschaftlich umstritten; entsprechend gebe es in der Liste der EU-weit zugelassenen Gesundheitsaussagen (Health Claims) auch noch keinen Eintrag dazu.

Im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz wurde der Hersteller Stada daher für seine Aussagen zum Nahrungsergänzungsmittel Daosin abgemahnt. Das im Internet verbreitete Werbeversprechen lautet: „Daosin-Tabletten unterstützen den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins.“

Gesundheitsbezogene Angabe?

Für die Verbraucherschützer stand nach der Prüfung einer Verbraucherbeschwerde schnell fest, dass die Werbeaussage nicht zulässig ist. Denn gesundheitsbezogene Angaben seien in der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel nur dann erlaubt, wenn sie offiziell geprüft und zugelassen wurden. Allerdings hielt der Hersteller dagegen: Es handele sich dabei nicht um eine gesundheitsbezogene, sondern um eine technische Angabe.

Das Landgericht Frankfurt/Main bestätigte die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass es sich um eine unzulässige Werbeaussage mit Gesundheitsbezug handelt: „Denn der menschliche Darm ist kein Reagenzglas, in dem sich irgendeine Reaktion losgelöst vom Körper vollzieht.“ Stada hat gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt.

Bei Verdacht auf Histaminintoleranz rät Ann-Katrin Ortmüller, Projektmitarbeiterin von Faktencheck Gesundheitswerbung: „Statt auf Verdacht Nahrungsergänzungsmittel mit fragwürdigen Wirkungsversprechen zu schlucken, sollten Betroffene lieber erst einmal mit ihrem Arzt, ihrer Ärztin oder einer Ernährungsberatung sprechen.“ Denn es gebe keine verlässliche Methode, um eine Histaminintoleranz eindeutig zu diagnostizieren.

Stada hatte Daosin 2015 mit dem österreichischen Unternehmen Sciotec Diagnostics Technologies übernommen. Rund 17 Millionen Euro zahlte der Konzern für die Firma mit Sitz in Tulln und ihre Produktpalette gegen enzymatische Nahrungsmittelunverträglichkeiten.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Kampagnenmotiv für Apotheken
Noventi verschickt Weihnachtsplakate
10 Euro fürs erste E-Rezept
Shop Apotheke erklärt neuen Rx-Bonus
Mehr aus Ressort
ApoRetro – Der satirische Wochenrückblick
Apothekenpläne: Muttis meutern bei dm
Einstieg in Apothekenmarkt
dm lädt zu Gesprächen

APOTHEKE ADHOC Debatte