Im Streit um den Status der Cystus-Präparate unterliegt der Hersteller Dr. Pandalis Urheimische Medizin dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Cystus052 Infektblocker Tabletten und Cystus052 Gurgellösung werden in der bisherigen Form nicht mehr in den Handel gebracht, teilte das Unternehmen mit. Hintergrund ist die Einstufung der Produkte als zulassungspflichtige Arzneimittel durch das Verwaltungsgericht Köln vergangenen Oktober. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Bislang waren die Cystus-Präparate als Medizinprodukte registriert. Vor zwei Jahren hatte das BfArM allerdings festgestellt, dass es sich bei den Produkten um Arzneimittel handelt. Dagegen hatte Dr. Pandalis geklagt, was nach Ansicht des Kölner Verwaltungsgericht unbegündet war. Dr. Pandalis hatte gegen die Entscheidung im November 2009 eine Zulassung der Berufung beantragt, die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen nun ablehnte.
Der für die Zulassung als Arzneimittel nun erforderliche Nachweis einer pharmakologischen Wirkung könne nicht erbracht werden, da der Pflanzenextrakt physikalisch wirke. Der Effekt beruhe nicht auf „arzneilichen Gesichtspunkten“, so Dr. Pandalis. Das Unternehmen erwägt eigenen Angaben zufolge weitere rechtliche Schritte und schließt auch den Weg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht aus.
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