Werbung bei Teleshoppingsender

Curaprox: Abmahnung wegen „heilender Zahnpasta“

, Uhr aktualisiert am 09.04.2019 13:41 Uhr
Berlin -

Weiße Zähne sind ein Schönheitsideal unserer Zeit. Die Industrie übertrifft sich mit Werbeaussagen dazu. Ein Teleshoppingsender hat es in einem Beitrag über verschiedene Zahnpflegeprodukte von Curaprox zuletzt allerdings übertrieben. Das Unternehmen wurde unter anderem abgemahnt, weil die Zahnpasta „heilend“ sei, „sofort“ helfe und die Zähne „wirklich schneeweiß“ mache. Der Hersteller distanziert sich von der Werbung des TV-Senders.

Irreführende Werbung für Arzneimittel ist sowieso tabu, aber auch Kosmetik darf nicht mit verzerrten Aussagen angepriesen werden. Das ist in einer EU-Verordnung geregelt. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hat mehrere Wirkaussagen aus einem Beitrag des TV-Senders 1-2-3.tv abgemahnt. In einer Sendung am 21. März sei für die Megasmile Zahnbürste mit Aktivkohle, die Curasept ADS 705 Gel-Zahnpasta und die White Pearl Zahnpasta mit irreführenden Angaben geworben worden.

Dem Berliner Verein zufolge pries die Werbung Merkmale und Funktionen an, die die Produkte nicht besäßen. Den Curaprox-Produkten würden Wirkungen zugeschrieben, die wissenschaftlich nicht abgesichert seien und die die Produkte gar nicht hätten. „Der durchschnittliche Zuschauer fasst jedoch Ihre Werbeaussagen dahin auf, dass die Wirkungen der Produkte derjenigen in den Werbeaussagen entspricht, was jedoch nicht zutrifft.“

Besonders lang ist die Liste der angegriffenen Werbebotschaften bei der White Pearl Zahnpasta. Kritisiert werden die Aussagen „Schutz für Zähne und Zahnfleisch“, „absolute Revolution“, „Nanosilber ist antibakteriell in Wirkung auf wirklich gesunde, normale Art, ohne dass man ein Antibiotikum benutzen muss“, „das Wichtigste daran ist, dass Ihre Zähne trotz der Aufhellung gesund bleiben“, „wohltuend für den gesamten Organismus“ sowie „kann Viren und Bakterien fernhalten“ und „die Viren, Bakterien verschwinden“.

Das Unternehmen mit Sitz in Grünwald soll zudem nicht dafür werben, dass die Anwendung der Curaprox Megasmile Zahnbürste mit Aktivkohle innerhalb von nur drei Tagen zu „wirklich schneeweißen“ Zähnen führe. „Es gibt auf dem ganzen Weltmarkt nichts Vergleichbares zu diesen wirklich einzigartigen Zahnbürsten“, soll ebenfalls untersagt werden. Auch die Aussage, dass es sich um eine „wirklich heilende Zahnpasta“ handelt, die gegen Zahnfleischbluten „sofort hilft“ wird kritisiert.

Die Nutzung der Zahnbürste mit Aktivkohle könne bei dauerhafter Anwendung sogar den gegenteiligen Effekt erzielen, so der Verband. Zwar würden durch den hohen Abrieb der Kohlepartikel Verunreinigungen entfernt und die Zähne heller. Doch Beläge und Farbpigmente könnten sich bei einer rauen Oberfläche leichter festsetzen und damit eine Verfärbung der Zähne bewirken.

Bei dem Curasept-Produkt wird moniert, dass die Zahnpasta ein „superbegehrtes Produkt in allen Zahnpraxen oder Arztpraxen weltweit“ sei. Zudem sei es irreführend, dass der Sender auf Zuschauerfeedbacks hinweise. Die Nutzer hätten die Pasta demnach „kurz angewendet und sofort keine Entzündungen mehr“. Die Unterlassungserklärung wurde noch nicht abgegeben.

Der Sender strahlt laut eigenen Angaben seit 2004 aus und zählt seitdem rund 1 Millionen Kunden. Jährlich werden in rund 65.000 Auktionen Artikel aus sechs Sortimentsbereichen versteigert. Über einen eigenen Onlineshop werden Produkte ebenfalls verkauft, darunter auch die Marke Curaprox der schweizerischen Firma Curaden.

Der Hersteller verweist darauf, dass der TV-Sender die Verkaufssendungen „eigenverantwortlich“ umsetze. „Keine der abgemahnten Werbeaussagen betrifft Produkte der Marke Curaprox. Somit ist die Marke Curaprox von den Abmahnungen nicht betroffen“, sagt ein Sprecher. Die betreffenden abgemahnten Werbeaussagen seien von einer nicht von Curaden angestellten Moderatorin getroffen worden. „Getroffene Aussagen, die Heilversprechen oder unlauterer Werbung entsprechen, sind von der Curaden Germany GmbH nicht autorisiert.“

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